Holocaust geleugnet 2 - Sachverständige in Krems am Wort
Krems (APA) - In der teilweisen Neuverhandlung des Verbotsprozesses am Landesgericht Krems sind nach dem 67-Jährigen zwei Sachverständige am...
Krems (APA) - In der teilweisen Neuverhandlung des Verbotsprozesses am Landesgericht Krems sind nach dem 67-Jährigen zwei Sachverständige am Wort gewesen. Insgesamt wurden drei Expertisen eingeholt, zwei davon stufen den Mann als nicht zurechnungsfähig ein. Laut dem „Obergutachten“ leidet der 67-Jährige an einer wahnhaften Störung und will „das gesamte Geschichtsverständnis Europas verändern“.
Der Zweitgutachter kam zu einem anderen Ergebnis als der erste Sachverständige beim Prozess im März 2018: Seiner Ansicht nach liegt keine wahnhafte Störung vor, der Mann sei zurechnungsfähig. Ein Wahnkranker würde nicht sagen, dass er sich irren könne, sagte der Sachverständige am Montag. „Die Schwelle, dass er eine Geisteskrankheit erreicht, sehe ich nicht.“ Der Betroffene sei in der Lage, das Unrecht seiner Lage einzusehen und danach zu handeln. Es liege eine Persönlichkeitsstörung vor, aber keine geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades.
Der „Obergutachter“ umriss die Biografie und Persönlichkeit des 67-Jährigen, der aus geordneten Verhältnissen stamme und früher erfolgreich als Techniker gearbeitet habe. „Dann sind Kränkungen passiert“, er habe sich mit seinem damaligen Arbeitgeber zerstritten. Nach Beendigung des Dienstverhältnis habe der Mann keine langfristigen Anstellungen mehr gehabt. Der 67-Jährige habe eine „sehr feste Grundüberzeugung“ und könne diese mit Fanatismus vertreten. Laut dem Mann hätten mit Zyklon B keine Gaskammern betrieben werden können. Die Überzeugungen sind dem Sachverständigen zufolge mit der Zeit immer intensiver geworden, vor rund zehn Jahren sei aber laut dem damaligen Gutachter noch kein Wahn erreicht gewesen.
Den Anspruch des 67-Jährigen formulierte der Sachverständige folgendermaßen: „Er will das gesamte Geschichtsverständnis Europas verändern.“ Dieses „Lebensthema“ sei mittlerweile so stark verdichtet, dass er in der tiefsten Überzeugung sei, ein Opfer der Justiz zu sein. Der Sachverständige verwies dazu auf die Aussagen des 67-Jährigen, wonach er zu Unrecht nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden sei und es sich laut Anwälten um den „größten Justizskandal der Zweiten Republik“ handle. „Er ist zutiefst von der Richtigkeit seines Gutachtens überzeugt“, hielt der Sachverständige fest und erwähnte hier auch die 17 Aktenordner an „Unterstützerschreiben“, die der 67-Jährige seiner Aussage zufolge hat.
Der Bezug des Mannes zur Realität, der laut eigenen Angaben auch auf der Flucht war und seit eineinhalb Jahrzehnten in Haft ist, habe in den vergangenen Jahren nachgelassen, sagte der Gutachter: „Ich sehe sehr wohl die Dimension einer wahnhaften Störung erfüllt.“ Der Betroffene leide an einer Geisteskrankheit und sei nicht zurechnungsfähig. Außerdem seien weitere Schreiben des 67-Jährigen zu erwarten.
„Ich kann Ihnen eines versichern: Dass es für mich ein abgeschlossenes Kapitel ist“, meinte der verheiratete 67-Jährige nach den Vorträgen der Gutachter zur vorsitzenden Richterin im Hinblick auf seine Schreiben. Er werde sich auch nicht mehr an den Europäischen Gerichtshof wenden. Der Prozess wird nach einer Mittagspause fortgesetzt.