Esterhazy-Schätze - Juristische Einheit der Sammlung im Vordergrund
Budapest/Eisenstadt (APA) - Im Rechtsstreit mit Ungarn um Kunstgegenstände aus der Esterhazyschen Schatzkammer der Burg Forchtenstein gehe e...
Budapest/Eisenstadt (APA) - Im Rechtsstreit mit Ungarn um Kunstgegenstände aus der Esterhazyschen Schatzkammer der Burg Forchtenstein gehe es der Esterhazy Privatstiftung nicht um die physische Zusammenführung. Sondern es gehe um die Feststellung und Anerkennung der juristischen Einheit der Schatzkammer der Burg Forchtenstein, betonte Karl Wessely von den Esterhazy Betrieben im APA-Gespräch.
„Der große kulturelle Wert ist eben die Gesamtheit dieser Sammlung, wo wir auch von den Exponaten sprechen, die in Ungarn verblieben sind. Die würden wir gerne juristisch wieder zusammenführen, so dass man sagen kann, es ist eine juristische Einheit der Schatzkammer Burg Forchtenstein.“
„Das bedeutet, dass es uns nicht darum geht, dass wir diese Kunstgegenstände wiederum nach Forchtenstein holen wollen. Es ist für uns ganz klar, dass die in Ungarn bleiben sollen. Allerdings ist uns sehr daran gelegen, dass der alte Schatz der Burg Forchtenstein in seiner Gesamtheit und Einmaligkeit als solcher wahrgenommen wird“, erläuterte Wessely.
Es handle sich dabei nicht nur um eine Aneinanderreihung von Einzelstücken. Der Schatz habe in seiner Gesamtheit auch eine Bedeutung: „Und diese gesamtheitliche Bedeutung wollen wir wieder insofern herstellen, als wir davon sprechen können, dass es sich um diesen einen, bedeutenden Schatz auf Burg Forchtenstein handelt. Dass die Exponate in Ungarn bleiben, ist klar.“ Es gebe dann für Ungarn und für die Esterhazy Privatstiftung die Möglichkeit, diesen Schatz gemeinsam auch international auszustellen und ihn zu beforschen.
Natürlich könnte man auch für internationale Auftritte Einzelstücke herausholen und mit Einzelstücken der Burg Forchtenstein zusammenführen, meinte Wessely. Wenn etwa in der Burg Forchtenstein die Dolchscheide liege und der zugehörige Dolch liege in Ungarn, dann sei das nicht sinnvoll.
„Wir werden heuer noch im Metropolitan Museum New York Gegenstände der Burg Forchtenstein ausstellen, haben aber natürlich keine Handhabe, zu sagen: Da würden jetzt diese drei oder vier Exponate, die in Ungarn liegen, genau dazu passen, weil wir diese Feststellung durch das ungarische Gericht, dass wir der Eigentümer sind, nicht haben“, sagte Wessely.
„Aber selbst, wenn wir den Prozess gewinnen, wollen wir Verträge mit Ungarn schließen“, betonte der Kulturmanager. Man wolle nicht den unmittelbaren Zugriff auf die Exponate in Ungarn. „Aber dann könnte man einen Vertrag schließen, wo wir sagen, wir haben in welchem Ausmaß auch immer die Möglichkeit des Beforschens, wir haben die Möglichkeit, gemeinsam auf internationalen Plätzen mit Gegenständen aufzutreten. Das würden wir alles dann vertraglich festlegen wollen. Jetzt haben wir gar keine Handhabungen.“
Zentrales Element beim Eigentumsnachweis ist für die Privatstiftung ein Leihvertrag, den Paul V. Esterhazy nach Ende der ungarischen Räterepublik mit Ungarn abgeschlossen habe. Damals in den 1920er-Jahren sei „niemals außer Frage gestanden, dass das Esterhazy gehört, dass das Teil dieser wirklich wichtigen Sammlung des Schatzes der Burg Forchtenstein ist“, so Wessely.
Dann sei dieses Wissen im Lauf der Geschichte scheinbar im ungarischen Staat in Vergessenheit geraten. „Aber es gibt einen Leihvertrag“, so Wessely. „Es ist uns wichtig, dass die Eigentümerschaft festgestellt wird, dass wir dann wieder von einer juristischen Einheit sprechen können und den gesamten Schatz als solchen auch international promoten können.“