Karfreitag: Tirol will sich an Bundesvorgaben halten
Graz (APA) - Tirol werde sich an die bundesgesetzlichen Vorgaben halten, hieß es seitens des Landes gegenüber der APA. Zudem verwies die Per...
Graz (APA) - Tirol werde sich an die bundesgesetzlichen Vorgaben halten, hieß es seitens des Landes gegenüber der APA. Zudem verwies die Personalabteilung darauf, dass vollzeit-beschäftigte Landesbedienstete, die reguläre wöchentliche Sollarbeitszeit von 40 Stunden „bereits Freitagmittag bzw. nach fünf Stunden Arbeitszeit erreichen“.
In der Steiermark hatten bisher seit 1966 alle Landesbeamten ab Mittag frei, Protestanten ganztägig. Der Vorschlag laute, dass künftig alle - und damit auch die protestantischen Mitarbeiter - ab Mittag dienstfrei haben oder andernfalls einen Urlaubstag nehmen, schilderte Landesamtsdirektor Helmut Hirt gegenüber der APA. Der Regierungsbeschluss stehe jedoch noch aus.
Was die Landeshauptstadt Graz betrifft, so „halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben“, hieß es seitens des Sprechers von Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) in Anspielung an die Regelung mit dem „persönlichen Feiertag“.
In Wels behält man die bereits vor dem Karfreitags-Urteil praktizierte Vorgehensweise bei: Laut einer Betriebsvereinbarung bekommen alle Bediensteten für den - am Magistrat ohnehin kurzen - Tag fünf Zeitausgleichsstunden, erklärte Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) der APA. Wenn man sich Urlaub nimmt, fallen diese allerdings weg.
In Steyr haben künftig nur Vertragsbedienstete, die vor dem 30. November 2011 eingetreten sind, am Karfreitag frei, weil dies Bestandteil ihres Vertrages ist. Alle anderen Vertragsbediensteten und auch die Beamten müssen unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis an diesem Tag arbeiten.
In Linz bleibt alles gleich. Karfreitag ist für die Magistratsbediensteten ein Arbeitstag, sie erhalten dafür als Ausgleich einen anderen Tag frei. Jene, für die es ein religiöser Feiertag ist, hatten bisher frei. Selbstverständlich werde man die Bundesregelung übernehmen, sagte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ).