Prozess nach Verbotsgesetz in Krems: 67-Jähriger enthaftet

Krems (APA) - Das Landesgericht Krems hat am Montag in einem Prozess nach dem Verbotsgesetz einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisu...

Krems (APA) - Das Landesgericht Krems hat am Montag in einem Prozess nach dem Verbotsgesetz einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung eines 67-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher abgewiesen. Die Geschworenen entschieden zuvor einstimmig, dass der Mann nicht zurechnungsfähig sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Antrag des Verteidigers auf Enthaftung wurde Folge gegeben.

Laut der vorsitzenden Richterin liegen nicht alle im Gesetz geforderten Voraussetzungen für eine Einweisung vor. Die zu befürchtenden Taten würden keine mit Strafe bedrohten Handlungen mit schweren Folgen darstellen. Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. „Ich hoffe auf nie mehr Wiedersehen“, meinte die vorsitzende Richterin in Richtung des 67-Jährigen.