Tauziehen um Freilassung von Ex-Nissan-Chef Ghosn
Tokio (APA/Reuters) - Trotz des Gerichtsentscheids zur Freilassung des Ex-Chefs von Renault und Nissan gegen Kaution muss Carlos Ghosn zunäc...
Tokio (APA/Reuters) - Trotz des Gerichtsentscheids zur Freilassung des Ex-Chefs von Renault und Nissan gegen Kaution muss Carlos Ghosn zunächst weiter in Untersuchungshaft verharren. Die Staatsanwaltschaft legte am Dienstag gegen die Entscheidung eines Gerichts in Tokio Einspruch ein, den 64-Jährigen gegen Zahlung einer Kaution von einer Milliarde Yen (7,9 Mio. Euro) freizulassen.
Das Gericht muss nun über den Einspruch der Ankläger entscheiden, was noch im Laufe des Tages passieren könnte. Nach Hinterlegung der Kaution könnte Ghosn dann nach mehr als drei Monaten Haft seine Zelle verlassen.
Die Nachrichtenagentur Kyodo berichtete unter Berufung auf einen Verteidiger Ghosns, eine Haftentlassung noch am Dienstag sei unwahrscheinlich. Die Kautionssumme sei noch nicht hinterlegt worden. Zuvor hatten Richter des Bezirksgerichts in Tokio dem Antrag von Ghosns neu aufgestellter Verteidigung zugestimmt, den Automanager gegen Kaution sowie unter der Auflage umfassender Überwachung auf freien Fuß zu setzen.
Der positive Gerichtsentscheid auf den bereits dritten Antrag auf Freilassung gegen Kaution gilt als Erfolg des neu eingesetzten Verteidigungsteams. Vergangenen Monat hatte Ghosn einen Rechtsanwalt gegen den Strafverteidiger Junichiro Hironaka ausgetauscht, der als besonders kampflustig gilt. Frühere Anträge auf Haftentlassung waren von den Richtern wegen Fluchtgefahr abgelehnt worden.
Ghosn sitzt seit November in Tokio in Haft. Ihm wird finanzielles Fehlverhalten beim Renault-Partner Nissan vorgeworfen. Auch soll er sein Einkommen nicht vorschriftsgemäß und vollständig angegeben haben. Dem einst hoch angesehenen Top-Manager der Autoallianz aus Renault, Nissan und Mitsubishi droht in Japan eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Ghosn bestreitet die Vorwürfe. In einem Interview mit der Zeitung „Nikkei“ im Jänner warf er Nissan „Komplott und Verrat“ vor.
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