Tirol

Sexueller Missbrauch: Prozess gegen Ex-Ski-Trainer in Neustift

Das Internatsgebäude der Ski-Mittelschule Neustift, ehemals Skihauptschule Neustift, im Stubaital.
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Nach Vorwürfen von sexuellen Übergriffen in Tiroler Skikaderschmieden kommt es zum Prozess gegen einen ehemaligen Lehrer und Trainer. Alle anderen Ermittlungen, auch gegen den Heimleiter und in Stams, wurden eingestellt.

Von P. Nindler und R. Fellner

Innsbruck, Neustift – Mit ihren Vorwürfen zu sexuellen Übergriffen und Machtmissbrauch im österreichischen Skisport hat die ehemalige Tiroler Skirennläuferin Nicola Werdenigg im November 2017 den Sport erschüttert. Ähnlich wie der sich jetzt ausweitende Doping-Skandal. Ins Zentrum rückten dabei auch die Nachwuchs-Kaderschmieden – die heutige Skimittelschule Neustift und das Schigymnasium Stams.

Während es in Stams um gewalttätige Rituale unter Schülern ging wie das berüchtigte Pastern oder dass neu eintretenden Schülern Zahnpasta in den After gedrückt wurde, stand in Neustift sexualisierte Gewalt im Mittelpunkt.

Gegen den ehemaligen Heimleiter des Internats in den 1970er-Jahren haben Schüler und Eltern massive Anschuldigungen erhoben. Ende der 90er-Jahre geriet außerdem ein heute hoher Schulbeamter in Verdacht, als damaliger Pädagoge und Trainer in der Skimittelschule Mädchen unsittlich berührt zu haben.

Insgesamt langten 13 Meldunge­n von Betroffenen bei der Erstanlaufstelle für Opfer in Landeseinrichtungen ein, acht davon betrafen Neustift, vier das Schigymnasium Stams. Das Land setzte eine Expertenkommission ein, Ende des Vorjahres wurde ihr Endbericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck übergeben.

Das Fazit der 20 bis 40 Jahre zurückliegenden Vorfälle war für die Kommission eindeutig: In Neustift kam es zu sexualisierter Gewalt und Grenzüberschreitungen. Zugleich stellte die Kommission strukturelle Defizite in der Vergangenheit und Mängel in der Informationsweitergabe bzw. Kommunikation zwischen den verantwortlichen Stellen fest. Auch in Stams bestätigte die Kommission die Vorkommnisse.

All die strafrechtlichen Ermittlungen rund um die im Zuge der #MeToo-Debatte erhobenen Vorwürfe mündeten bei der Innsbrucker Staatsanwaltschaft nun in zahlreichen Einstellungen und einer Anklage gegen einen heute 59-jährigen Pädagogen, der in den Neunzigerjahren als Lehrer und Trainer in der Skimittelschule Neustift tätig gewesen war. Dem Pädagogen wird vorgeworfen, von Anfang 1996 bis Frühsommer 1998 eine 1985 geborene (damals elf bis 13 Jahre alte) Schülerin der Skimittelschule dadurch sexuell missbraucht zu haben, dass er sie bei Massagen intensiv im Brust- und Genitalbereich betastete. Der Angeklagte hat sich sohin laut Staatsanwalt Hansjörg Mayr wegen des Verbrechens der „Unzucht mit Unmündigen“ (heute ein „sexueller Missbrauch von Unmündigen“) und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu verantworten – es gilt die Unschuldsvermutung.

Laut medizinischem Sachverständigengutachten wurde die Schülerin durch diese wiederholten Tathandlungen psychisch so beeinträchtigt, dass sie heute noch medizinischer Behandlung bedarf. Aufgrund dieser schweren gesundheitlichen Schädigung sind die Taten mit höherer Strafe – ein bis zu zehn Jahre Haft – bedroht und daher noch nicht verjährt.

Der nun hohe Schulbeamte wurde im Vorjahr nach Einleitung der Ermittlungen suspendiert. Da er zum Zeitpunkt der Vorfälle Landesbeamter war, musste die vorläufige Dienstfreistellung jedoch aus formalen Gründen aufgehoben werden. Er versieht seither Innendienst. Am Dienstag kommt es am Landesgericht zum Prozess.

Bereits in den 1990er-Jahren wurden Beschwerden über unangemessenes Verhalten des nun Angeklagten an höhere Stellen weitergeleitet und führten schon damals zur Intervention durch ein Kinderschutzzentrum. Sich daraus ergebende Hinweise auf sexuelle Übergriffe wurden nun ebenfalls überprüft. Diesbezüglich wurde das Verfahren aber eingestellt, nachdem mögliche Opfer angegeben haben, dass es zu keinen Handlungen gekommen ist, die sie als sexuelle Übergriffe oder sexuelle Belästigungen empfunden hätten.

Dass Vorfälle vertuscht worden wären oder damalige Akten verschwunden seien, konnte nicht festgestellt werden. Ein Ermittlungsverfahren wurde auch gegen einen ehemaligen Heimleiter der Neustifter Skimittelschule geführt. Allfällige Übergriffe, die sich in den 70er-Jahren ereignet haben sollen, wären jedenfalls verjährt. Jüngere Vorfälle, die strafrechtlich relevant und noch nicht verjährt wären, konnten nicht festgestellt werden.

Keine Anklagen ergaben auch alle Ermittlungen um die bundesweit thematisierten Vorfälle in Stams. Die meisten Fäle wurden wegen Verjährung eingestellt. Soweit sie noch nicht verjährt sind, waren die damaligen Täter selbst erst 15 oder 16 Jahre alt und wurde daher in Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes von einer Anklage abgesehen.