Mehr als 50.000 Euro veruntreut: Zwölf Monate Haft für Kärntner

Klagenfurt (APA) - Wegen Veruntreuung ist am Mittwoch ein 36-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu zwölf Monaten Haft, davon vier...

Klagenfurt (APA) - Wegen Veruntreuung ist am Mittwoch ein 36-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu zwölf Monaten Haft, davon vier Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Mann hatte als Filialleiter eines Elektronikgeschäftes in die Kasse gegriffen und innerhalb von zwei Monaten mehr als 50.000 Euro eingesteckt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der 36-Jährige war in seiner Einvernahme durch Richter Oliver Kriz, der dem Schöffensenat vorsaß, vollinhaltlich geständig. Er und seine Familie hätten das Geld für eine Haussanierung gebraucht. Ein Kredit dafür wurde ihm nicht bewilligt, weshalb er bei seinem Chef nachfragte, ob er sich das Geld von der Firma leihen könnte. Der habe gesagt, er werde sich die Sache anschauen, aber eine Bewilligung habe er ihm danach nicht erteilt.

Der Geschäftsführer kam ihm schließlich auf die Schliche, kündigte ihn, und gab ihm zwei Wochen Zeit, den Schaden zu begleichen - dann werde er die Sache auf sich beruhen lassen. In dieser Zeit bekam der 36-Jährige schließlich doch noch den Kredit bewilligt - bis das Geld da war, hatte der Geschäftsführer aber schon Anzeige bei der Polizei erstattet. Gleich danach beglich der 36-Jährige den Schaden vollständig. „Ich wollte nie jemanden schädigen, für mich war immer klar, dass ich das Geld zurückzahle. Ich war wegen des Umbaus daheim in der Bredouille“, beteuerte der Mann.

„Ihre zwei einschlägigen Vorstrafen haben Sie nicht abgeschreckt, so etwas zu tun?“, fragte Kriz den Angeklagten. „Ich war mit meinem Chef gut befreundet und habe gedacht, dass das schon passen wird - aber das war ein großer Fehler von mir“, antwortete der Mann. Und später ergänzte er: „Er hat ja danach auch gesagt: Wenn du mich noch einmal gefragt hättest, hätte ich dir das Geld eh gegeben, du Hiasl.“

Wie Staatsanwältin Gabriele Lutschounig sagte, seien die Schadenswiedergutmachung und das vollinhaltliche Geständnis wesentliche Milderungsgründe. „Aber man darf nicht in die Kasse greifen, wenn einem das Geld fehlt. Auch dass seine Familie in prekären finanziellen Verhältnissen lebt, entschuldigt so etwas nicht.“ Sie verwies auch auf die zwei vor mehreren Jahren erfolgten Verurteilungen wegen Veruntreuung: „Er hat so etwas nicht zum ersten Mal gemacht.“

Richter Kriz verwies in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Mann bereits eine bedingte Haftstrafe und danach dann eine unbedingte Geldstrafe und eine bedingte Haftstrafe ausgefasst habe: „Damit war nun die nächste Sanktion, die teilbedingte Freiheitsstrafe, zu setzen.“ Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Lutschounig erklärte Rechtsmittelverzicht.