AfD-Spendenaffäre - Schatzmeister belastet rechtspopulistische Partei

Berlin (APA/dpa) - Die Affäre um Wahlkampfspenden aus der Schweiz sorgt in der rechtspopulistischen deutschen Partei AfD für innerparteilich...

Berlin (APA/dpa) - Die Affäre um Wahlkampfspenden aus der Schweiz sorgt in der rechtspopulistischen deutschen Partei AfD für innerparteilichen Zwist. Einem Medienbericht zufolge hat die AfD möglicherweise irreführende Angaben gegenüber der Verwaltung des deutschen Parlaments gemacht.

Im Kern geht es darum, wann genau innerhalb der AfD erstmals Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Spenden für den Kreisverband von Bundestags-Fraktionschefin Alice Weidel aufgekommen sind. Die AfD-Bundesgeschäftsstelle hatte in einem Schreiben an die Bundestagsverwaltung vom 20. Dezember 2018 argumentiert, AfD-Kreisschatzmeisterin Brigitte Hinger seien am 21. Januar 2018 „erstmals Zweifel an der Zulässigkeit der Spenden aus der Schweiz“ gekommen. Weniger als drei Monate später sei der Großteil der Spenden dann an die Schweizer Pharmafirma zurücküberwiesen worden.

Der AfD-Schatzmeister von Baden-Württemberg, Frank Kral, sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ nun aber, er habe Hinger schon im August 2017 telefonisch über „die gesetzlichen Regelungen für Spenden aus der Schweiz“ aufgeklärt und gesagt, „dass diese nur angenommen werden dürfen, wenn sie aus dem Einkommen oder Vermögen eines Deutschen oder EU-Bürgers kommen“. Hinger bestreitet das Telefonat zu dieser Zeit laut „FAZ“.

Sollte die AfD damit gegen das Parteiengesetz verstoßen haben, muss die Partei gegebenenfalls einen Betrag in dreifacher Höhe der unzulässigen Spendensumme bezahlen. Falls sie nur gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen haben sollte, wäre das Zweifache der Spendensumme von insgesamt 132.005,52 Euro fällig.

Der Deutsche Bundestag wird in Sachen AfD-Spenden vermutlich keine Entscheidung treffen, bevor die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Konstanz abgeschlossen sind. Diese ermittelt gegen Weidel und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal. Zuwendungen einzelner Spender von mehr als 10.000 Euro pro Jahr müssen zudem mit dem Namen des Gönners veröffentlicht werden.