Grasser-Prozess - Grasser-Anwalt beantragte Beugehaft für Zeugen

Wien (APA) - Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat die Verteidigung von Grasser für den heute befragten Zeuge...

Wien (APA) - Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat die Verteidigung von Grasser für den heute befragten Zeugen Michael Ramprecht Beugehaft beantragt, weil er den Namen einer Person, die ihm Informationen mitteilte, erst nach Rücksprache mit ihr nennen wollte. In der Befragung durch den Staatsanwalt Alexander Marchart nannte Ramprecht dann den Namen einer Journalistin.

Grassers Anwalt Norbert Wess beantragte beim Schöffensenat Beugehaft für den Zeugen, denn im Zeugenstand müsse man aussagen. Ramprecht werde medial als „Kronzeuge der Anklage“ bezeichnet, er dürfe sich nicht plötzlich hier der Aussage entschlagen. Grassers weiterer Anwalt Manfred Ainedter warf ein, zunächst gehe es nur um Beugestrafe, dann erst komme eine Beugehaft. Mit der Namensnennung der Person durch Ramprecht erledigte sich dann der Antrag.

Ramprecht, ehemaliger Kabinettsmitarbeiter von Grasser, waren zuvor Protokolle seiner früheren Aussagen vorgehalten worden: Demnach habe eine ihm bekannte Person ihm gesagt, dass ein in der Buwog-Causa am Rande vorkommender Manager gefährdet wäre. Einer der Beschuldigten wäre mit einer belgischen Organisation in Kontakt getreten, die auf „Unfälle“ spezialisiert sei. Er, Ramprecht, habe dem Manager daraufhin geraten zur Staatsanwaltschaft zu gehen. Um diese Person, die ihn davon informiert habe, handelte es sich beim Antrag der Grasser-Verteidiger.

Zunächst sagte Ramprecht, er sei jetzt total verunsichert und verängstigt wolle eine kurze Pause, um sich mit seiner Vertrauensperson zu beraten. In weiterer Folge nannte er in der Befragung den Namen der Frau als seine Informantin. Die Information von ihr sei nach seinem „profil“-Interview im Herbst 2009 gekommen.

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