Streit um Ökostromgesetz: „Einstweilige“ 2 - SPÖ mahnt Kurz

Wien (APA) - Das Handelsgericht wird in seinem der APA vorliegenden Entscheid zur einstweiligen Verfügung ziemlich deutlich: „Bei unwahren T...

Wien (APA) - Das Handelsgericht wird in seinem der APA vorliegenden Entscheid zur einstweiligen Verfügung ziemlich deutlich: „Bei unwahren Tatsachenbehauptungen gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung“, wird der beklagten ÖVP ausgerichtet. Es sei klar, dass die SPÖ nicht gegen Ökostrom an sich sei sondern gegen die vorliegende Novelle.

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda zeigte sich gegenüber der APA über die entsprechende Entscheidung des Gerichts erfreut. VP-Chef Sebastian Kurz sollte diese zu denken geben, habe er doch landauf, landab behauptet, niemanden anpatzen zu wollen. Dazu habe das Handelsgericht noch festgestellt, dass auch in der politischen Debatte kein Platz für Unwahrheiten sei.