Sicherungshaft: Verfassungsrechtler skeptisch
Wien (APA) - Mit einiger Skepsis sehen Verfassungsrechtler die Pläne der Koalition zur Sicherungshaft. Theo Öhlinger meinte am Donnerstag im...
Wien (APA) - Mit einiger Skepsis sehen Verfassungsrechtler die Pläne der Koalition zur Sicherungshaft. Theo Öhlinger meinte am Donnerstag im Gespräch mit der APA, dass letztlich die Detailformulierung entscheiden werde, ob das Gesetz halte.
Was bisher vorgetragen wurde, begeistert ihn wenig. Das beginne bei einem schlecht gewählten Begriff und höre bei Aussagen wie jener des Innenministers auf, dass etwa jemand ein Fall für die Sicherungshaft sei, der ankündige, alle köpfen zu wollen. Denn dies werde wohl kaum ein Asylwerber tun, wenn er nach Österreich komme.
Notwendig sei jedenfalls nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch europarechtlich, dass ein substanzieller Verdacht auf strafbare Handlungen vorliege - entweder auf schon begangene oder konkret geplante. Dies müsste im Gesetz klar zum Ausdruck kommen. Bisher sei aber unklar, wie die Regierung zu formulieren gedenke. Daher verstehe er die Opposition, wenn sie nur über einen konkreten Text sprechen wolle.
In den „OÖN“ hat Verfassungsrechtlicher Heinz Mayer klar gemacht, dass er von den Plänen gar nichts hält: „Es gibt aus gutem Grund keine Haft auf Verdacht.“ Wie stelle der Richter fest, ob jemand gefährlich sei, fragt der Experte. Werde abgehört, dass sich jemand mit anderen treffe, um Sprengstoffpläne zu besprechen, könne er ohnehin jetzt schon in Untersuchungshaft genommen werden.