BVT-Ausschuss: Rechtsanwälte für höhere Entschädigung bei Freispruch

Wien (APA) - Die Rechtsanwaltskammer unterstützt die von der FPÖ vorgeschlagene höhere Entschädigung nach einem Freispruch in Strafprozessen...

Wien (APA) - Die Rechtsanwaltskammer unterstützt die von der FPÖ vorgeschlagene höhere Entschädigung nach einem Freispruch in Strafprozessen. Präsident Rupert Wolff hält den aktuellen Kostenersatz von maximal 10.000 Euro für deutlich zu niedrig. Er plädiert gegenüber der APA auf eine Erhöhung bis zu 100.000 Euro und hält das angesichts der Budgetsituation der Justiz auch für leistbar.

Für Wolff wäre es höchste Zeit für eine Erhöhung der Entschädigung nach Freisprüchen. „Es sollte einem zu Unrecht Angeklagten, der dann freigesprochen wird, möglichst der gesamte Schaden ersetzt werden“, sagt der Präsident des Rechtsanwaltskammertags. Den aktuellen Schadenersatz von maximal 10.000 Euro im Geschworenenverfahren hält er angesichts der komplexen, manchmal jahrelangen Verhandlungen für deutlich zu gering. Er plädiert für eine Anhebung auf bis zu 100.000 Euro.

Wolff verweist darauf, dass das Prozessrisiko im Strafverfahren deutlich höher ist als im Zivilprozess, wo die unterlegene Partei dem Sieger die Verfahrenskosten (weitgehend) ersetzen muss. „Da geht es um die persönliche Freiheit und die gesamte berufliche Zukunft“, betont Wolff. Selbst bei einer nur bedingten Haftstrafe könne die damit verbundene Vorstrafe nämlich extrem hinderlich bei der Jobsuche sein.

Außerdem hält Wolff eine höhere Entschädigung angesichts der Budgetsituation der Justiz für durchaus leistbar. „Die Justiz könnte es sich gut leisten, aber sie muss immer ins allgemeine Budget hineinzahlen“, so der Rechtsanwalt. Im Vorjahr hat das Justizministerium für die Rechtsprechung nämlich nur 966 Mio. Euro ausgegeben, aus diversen Gebühren aber 1,2 Mrd. Euro eingenommen.

Grundsätzliche Unterstützung für die Erhöhung der Entschädigungen kommt von der Richtervereinigung. „Wir haben für diese Forderung natürlich Verständnis. Das ist aber schlicht und ergreifend eine budgetäre Frage, die auf Ebene des Ressorts oder der Regierung zu klären ist“, so Präsidentin Sabine Matejka.

Derzeit gibt es nach Freisprüchen im Geschworenenverfahren maximal 10.000 Euro Kostenersatz vom Staat, bei Schöffengerichten sind es 5.000 und an Landes- und Bezirksgerichten noch weniger (maximal 3.000 bzw. 1.000 Euro). Für lange Prozesse deckt das allerdings bei weitem nicht alle Kosten ab. So gab der Hauptangeklagte im Tierschützerprozess, Martin Balluch, an, auf Verteidigungskosten von über 500.000 Euro sitzen geblieben zu sein.