Terrorprozess in St. Pölten fortgesetzt
St. Pölten (APA) - Nach rund einem Jahr ist am Donnerstag in St. Pölten ein Terrorprozess gegen vier junge Männer fortgesetzt worden. Die Sc...
St. Pölten (APA) - Nach rund einem Jahr ist am Donnerstag in St. Pölten ein Terrorprozess gegen vier junge Männer fortgesetzt worden. Die Schöffenverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nach dem Vortrag eines psychiatrischen Gutachtens zum 21-Jährigen wurden zwei Zeugen befragt, darunter ein anonymer Zeuge, der die Angeklagten zuvor belastet hatte. Ein Urteil wurde für Mittag erwartet.
Den vier jungen Männern wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und das Verbrechen der kriminellen Organisation vorgeworfen. Neben einem 21-jährigen Österreicher mussten sich am Donnerstag ein 20-jähriger Mazedonier und zwei russische Staatsangehörige im Alter von 21 und 25 Jahren verantworten. Zwei der ursprünglich sieben Beschuldigten waren im Vorjahr zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt worden, einer hatte einen Freispruch erhalten.
Mehreren Angeklagten wird vorgeworfen, 2017 eine Reise nach Syrien geplant zu haben, um für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu kämpfen. Außerdem sollen sich die jungen Männer wechselseitig in ihrer radikalisierten Einstellung bestärkt und versucht haben, andere vom IS zu überzeugen. Treffen sollen in Moscheen oder im Gebetsraum des Universitätsklinikums St. Pölten stattgefunden haben, die Mitglieder sollen aber auch auf offener Straße aktiv gewesen sein. Die Kommunikation soll über eine WhatsApp-Gruppe gelaufen sein, über die regelmäßig Propagandavideos - u.a. von IS-Kämpfern mit Fahnen oder Enthauptungen - verbreitet worden sein sollen. Die Gruppe soll auch mit IS-Sympathisanten in Wien in Kontakt gestanden sein.
Dem von Rechtsanwalt Roland Schöndorfer verteidigten 21-Jährigen wurde auch ein geplanter Raubüberfall auf ein Waffengeschäft in St. Pölten vorgeworfen, um an Waffen für den Kampf in Syrien zu kommen. Der junge Mann soll zum vermeintlichen Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sein. Der 21-Jährige gab am Donnerstag an, derzeit Zivildienst zu machen und daneben eine geringfügige Beschäftigung auszuüben. Die anderen Beschuldigten im Alter von 20, 21 und 25 Jahren wurden von Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz vertreten, sie bestritten die Vorwürfe.