Bekannte gefesselt und beraubt 2 - Beziehung wurde thematisiert

Korneuburg (APA) - Im Prozess um einen Schmuckraub im Bezirk Gänserndorf sind am Donnerstagvormittag in Korneuburg der Beschuldigte und das ...

Korneuburg (APA) - Im Prozess um einen Schmuckraub im Bezirk Gänserndorf sind am Donnerstagvormittag in Korneuburg der Beschuldigte und das Opfer befragt worden. Abweichende Angaben machten beide hinsichtlich des persönlichen Verhältnisses, das sie zueinander hatten. Während der 50-Jährige angab, eine Beziehung mit der Pensionistin gehabt zu haben, bestritt die Hauptbelastungszeugin dies vehement.

Der Beschuldigte erklärte bei seiner Befragung, dass er über längere Zeit ein sexuelles Verhältnis mit der mittlerweile 62-Jährigen gehabt habe. Es sei dabei hauptsächlich um Kuscheln gegangen, sagte der 50-Jährige. Im Haus der Frau habe er außerdem immer wieder Gelegenheitsarbeiten verrichtet. Dass sich Wertgegenstände in dem Gebäude befanden, sei ihm bewusst gewesen.

Er sei am 21. September 2018, also zwei Tage vor dem mutmaßlichen Vorfall, zum letzten Mal im Haus der Pensionistin gewesen. Dabei seien hauptsächlich anstehende Arbeiten besprochen worden, sagte der Angeklagte. Das persönliche Verhältnis sei aber auch nicht ausgeschwiegen worden. „Ich habe zu ihr gesagt, ich komme gerne zu ihr arbeiten - aber ohne den Beziehungskram“, schilderte der Beschuldigte. Dass die Frau ihn nun belaste, sei „eine Frechheit“. Den DNA-Fund auf einem der Kabelbinder erklärte der Angeklagte damit, dass er ständig im Auftrag der Frau Arbeiten verrichtet habe, bei denen er Kabelbinder benötigt habe.

Die 62-Jährige bestritt bei der Befragung, ein Verhältnis mit dem Beschuldigten gehabt zu haben. „Das ist eine glatte Lüge“, sagte sie zu den Angaben des Angeklagten. Der Mann habe ihr niemals Avancen gemacht, er habe aber insgesamt rund 20 Mal für sie Arbeiten verrichtet.

Das Opfer schilderte, vom 50-Jährigen am 23. September 2018 im Eingangsbereich des Wohnhauses gestoßen und danach mit Kabelbindern gefesselt worden zu sein. „Wenn du machst, was ich will, geht‘s uns beiden gut“, soll der Mann dabei gesagt haben. Nachdem er sie ins Badezimmer gezerrt hatte, habe der Angeklagte sie bedroht, um die Aufbewahrungsorte der Tresorschlüssel zu erfahren. Als sie hörte, dass der Beschuldigte das Haus verlässt, habe sie zehn Minuten gewartet und sich anschließend selbst befreit. Insgesamt sei sie rund zwei Stunden in der Badewanne gesessen.

Die Gegenstände, die ihr seit dem Vorfall fehlen, habe sie in den Tagen danach protokolliert und die jeweiligen Wiederbeschaffungswerte auf einer Online-Plattform zur Bewertung herangezogen. „In Wirklichkeit ist es wahrscheinlich wesentlich mehr“, sagte die 62-Jährige, die sich laut eigenen Angaben seit 1989 mit Schmuckgegenständen beschäftigt. Der Versicherung habe sie den Vorfall „relativ spät“ gemeldet und bis dato noch nichts ersetzt bekommen.