Sicherungshaft: Justizministerium weist Sorge vor Ausweitung zurück

Wien (APA) - Das Justizministerium weist Bedenken zurück, die für gefährliche Asylwerber geplante „Sicherungshaft“ könnte einfachgesetzlich ...

Wien (APA) - Das Justizministerium weist Bedenken zurück, die für gefährliche Asylwerber geplante „Sicherungshaft“ könnte einfachgesetzlich auch auf weitere Personengruppen ausgeweitet werden. Wie die Sprecherin von Minister Josef Moser (ÖVP) der APA am Donnerstag sagte, soll die geplante Neuregelung nämlich in jene Bestimmung eingebaut werden, die die verfassungsrechtliche Grundlage für die Schubhaft enthält.

Eingebaut werden soll die „Sicherungshaft“ jedenfalls in die Schubhaft-Grundlage im Verfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit (http://go.apa.at/8O1cEeuS). Im dortigen Artikel 2 ist (in Abs. 1 Ziffer 7) heißt es, dass eine Inhaftierung möglich ist, „wenn dies notwendig ist, um eine beabsichtigte Ausweisung oder Auslieferung zu sichern“. Diese Bestimmung soll nun erweitert werden. Damit wird nach Angaben der Sprecherin auch klargestellt, dass eine Einschränkung auf Asylwerber vorgenommen wird. Einen konkreten Formulierungsvorschlag hat das Ministerium allerdings noch nicht vorgelegt. Der soll erst bei den Gesprächen mit der Opposition folgen.