Bekannte gefesselt und beraubt 3 - Urteilsberatung gestartet

Korneuburg (APA) - Am Landesgericht Korneuburg hat am Donnerstagnachmittag im Prozess um einen Schmuckraub im Bezirk Gänserndorf die Urteils...

Korneuburg (APA) - Am Landesgericht Korneuburg hat am Donnerstagnachmittag im Prozess um einen Schmuckraub im Bezirk Gänserndorf die Urteilsberatung begonnen. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Schlussvortrag eine Verurteilung für den 50 Jahre alten Angeklagten. Verteidigerin Astrid Wagner ortete Widersprüche in den Aussagen des Opfers und beantragte einen Freispruch.

Die Vertreterin der Anklagebehörde wies einmal mehr auf die DNA-Spuren hin, die der 50-Jährige unter anderem am Tatort und auf den Kabelbindern hinterlassen haben soll. Die diesbezüglichen Erklärungsversuche des Beschuldigten seien „ganz klassische Schutzbehauptungen“, hielt die Staatsanwältin fest. Das Opfer habe sich nicht einmal bemüht, die zustehende Versicherungssumme zu erlangen. Das Motiv, den Raub vorzutäuschen, um so an Geld zu kommen, scheide deshalb aus. In Summe seien die Beweismittel gegen den Beschuldigten „erdrückend“.

Wagner hielt in ihrem Plädoyer fest, vom Opfer „nicht so einen guten Eindruck“ gewonnen zu haben. Die 62-Jährige habe sich „ganz massiv“ selbst widersprochen: „Diese Frau ist für mich ganz einfach nicht glaubwürdig.“ Auch die Anklage habe „sehr viel Abenteuerliches“ an sich. Wenn ihr Mandant ein solches Verbrechen begehen hätte wollen, dann hätte er dies maskiert getan, hob die Rechtsanwältin hervor.

Ein ehemaliger Mithäftling des Beschuldigten hatte zuvor bei seiner Einvernahme als Zeuge erklärt, dass ihm der 50-Jährige die Tat im Gefängnis gestanden habe. Der Angeklagte habe zu ihm gesagt, dass er die Frau überfallen und die Beute danach versteckt habe. Den Wert der mitgenommenen Gegenstände bezifferte der Beschuldigte demnach mit rund 700.000 Euro. Der 50-Jährige habe außerdem vorgehabt, nach einem etwaigen Freispruch weitere 600.000 Euro in bar aus dem Haus der Pensionistin zu holen und die 62-Jährige umzubringen. „Ich habe reagieren müssen“, sagte der Zeuge. „Ich wollte der Frau das Leben retten.“

Mit dem ehemaligen Mithäftling, der ihn bereits in einer Aussage am 20. Februar belastet hatte, habe er über den Fall nie gesprochen, hielt der Beschuldigte entgegen: „Das ist alles erlogen.“ Um zu verhindern, dass es aufgrund der Aussage des Mithäftlings zu Unstimmigkeiten kommt, sei der Angeklagte zuletzt in eine andere Justizanstalt verlegt worden, hielt die vorsitzende Richterin fest.

Die Beratungen begannen gegen 14.00 Uhr. Ein Urteil wurde noch in den Nachmittagsstunden erwartet.