Menschenrechtsgericht rügt Rom wegen Verstoßes gegen Meinungsfreiheit

Straßburg (APA/AFP) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Italien wegen der Inhaftierung eines Journalisten einen Vers...

Straßburg (APA/AFP) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Italien wegen der Inhaftierung eines Journalisten einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit vorgeworfen. Die Gefängnisstrafe für den ehemaligen Chefredakteur der Zeitung „Libero“ wegen Verleumdung sei „offensichtlich unverhältnismäßig“ gewesen, erklärte der EGMR am Donnerstag. Das Urteil der italienischen Justiz habe gegen Artikel 10 - das Recht auf freie Meinungsäußerung - der europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.

Italiens höchstes Gericht hatte 2012 die 14-monatige Haftstrafe gegen Alessandro Sallusti bestätigt. Dem Journalisten wurde erlaubt, diese Strafe im Hausarrest abzusitzen. Fünf Jahre zuvor hatte seine Zeitschrift eine Falschmeldung über ein 13-jähriges Mädchen veröffentlicht, das von seinen Eltern und einem Richter zur Abtreibung gezwungen worden sei.

Auch wenn Sallusti die Ehre und das Recht auf Privatsphäre des Mädchens, der Eltern und des Richters verletzt habe, rechtfertige das keine Gefängnisstrafe, bekräftigte der EGMR. Der EGMR stellte am Donnerstag fest, dass Italien seitdem positive Schritte unternommen habe, wie etwa die Abschaffung von Gefängnisstrafen für Verleumdungstaten.

Nach 21 Tagen Hausarrest war die Strafe des Journalisten durch den damaligen italienischen Präsidenten Giorgio Napolitano in eine Geldbuße umgewandelt worden.