Neunjährige wurde zu Raubopfer: 14-Jähriger vor Gericht
Auf dem Schulweg nach Hause wurde das Mädchen vergangenen Jänner von dem Burschen festgehalten und aufgefordert, Geld herzugeben. Der 14-Jährige wurde nun am Landesgericht wegen versuchten Raubes verurteilt.
Innsbruck - Besonderes Einfühlungsvermögen war jüngst am Landesgericht von einem Schöffengericht in Jugendstrafsachen gefragt. Wegen versuchten Raubes angeklagt war ein Tiroler Schüler, der zum Tatzeitpunkt gerade erst 14 Jahre alt geworden war.
Was war geschehen? Letzten Jänner war eine Neunjährige am Nachmittag auf ihrem täglichen Schulweg nach Hause geschlendert. Dabei traf sie auf den 14-Jährigen und dessen Freund. Ohne Vorwarnung ergriff der 14-Jährige darauf das Mädchen am Oberarm und rief: „Gib mir Geld, gib mir Geld!" Es kam der Aufforderung jedoch nicht nach und konnte sich schließlich losreißen. Aufgewühlt rannte die Schülerin nach Hause.
Damit war es leider nicht getan. Ist die Schülerin doch seither verängstigt, leidet aufgrund des unvorhersehbaren Raubversuchs unter Schlafstörungen und muss nun von der Mutter zur und von der Schule nach Hause begleitet werden. Für Staatsanwalt Simon Steixner war der Übergriff rechtlich klar als versuchter Raub einzuordnen — wäre es dem Burschen durch Gewaltanwendung doch gerade darauf angekommen, den Willen des Mädchens zu brechen und sie zur Herausgabe von Bargeld zu zwingen. Die Verteidigung sah indes keine erhebliche Gewalt durch das Festhalten am Oberarm verwirklicht.
Der Schöffensenat aber sehr wohl. So erging über den 14-Jährigen eine Verurteilung wegen versuchten Raubes. Da der Schüler bei der Tat gerade erst 14 Jahre alt geworden und bislang unbescholten war, wurde ein Strafausspruch für die nächsten drei Jahre aber vorbehalten. Richter Bruno Angerer: „Der Schöffensenat sieht zwar die Tat, aber auch das jugendliche Alter des Angeklagten." Nicht nur, dass in den nächsten drei Jahren nun rein gar nichts mehr vorfallen darf, ließ das Jugendgericht dem Schüler auch Bewährungshilfe angedeihen.
Die Neunjährige erhielt hingegen „für die nicht mehr bedeutungslosen Tatfolgen" 500 Euro zugesprochen. Die Verteidigung berief, um die Gewaltausübung noch einmal beurteilen zu lassen. (fell)