Strafverteidiger wollen Teilnahme bei Erst-Einvernahme als Grundrecht
Linz (APA) - Im Rahmen des 17. Österreichischen StrafverteidigerInnentages am 16. März in Linz ist gefordert worden, dass die Teilnahme eine...
Linz (APA) - Im Rahmen des 17. Österreichischen StrafverteidigerInnentages am 16. März in Linz ist gefordert worden, dass die Teilnahme eines Verteidigers schon bei der ersten Einvernahme von Beschuldigten als Grundrecht ausnahmslos gewährleistet sein muss. Erst nach - zumindest telefonisch - erteilter und dokumentierter Belehrung durch einen Verteidiger könne ein Verzicht auf dieses Recht erfolgen.
Die Verletzung dieses fundamentalen Verteidigungsprinzips habe ein absolutes Beweisverwendungsverbot nach sich zu ziehen, hieß es am Montag in einer Aussendung. Weiters wollen die Strafverteidiger, dass Polizeiprotokolle über die Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen in der Hauptverhandlung nur dann verwertet werden dürfen, wenn sie auf Video aufgezeichnet wurden - außer ein bei der Vernehmung anwesender Verteidiger verzichtet vor Vernehmungsbeginn ausdrücklich auf die Aufzeichnung.
Die kontradiktorische Einvernahme gemäß Paragraf 165 StPO sei zudem auf Ausnahmefälle einzuschränken. Weiters dürfen die in Aussicht genommenen „parteiberuhigten Zonen“ in Justizgebäuden keinesfalls zu einer Beschränkung der Kommunikation der Verteidigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht führen.
Bei den Paragrafen 14 und 258 Abs 2 StPO soll außerdem das Wort „freie“ in der Überschrift gestrichen bzw. im Text „freie Überzeugung“ durch den Begriff „rationale und nachprüfbare Überzeugung“ ersetzt werden. Das Gericht habe nämlich aufgrund der Beweise nach rationaler, intersubjektiv nachprüfbarer und nicht nach „freier“ Überzeugung zu entscheiden, ob Tatsachen als erwiesen festzustellen sind.