Für karitativen Verein geworben 2 - Provisionen bei Eigenleistungen
Wien (APA) - Die ausführliche Einvernahme der Angeklagten gewährte interessante Einblicke in offenbar gängige Praktiken in der PR- und Werbe...
Wien (APA) - Die ausführliche Einvernahme der Angeklagten gewährte interessante Einblicke in offenbar gängige Praktiken in der PR- und Werbe-Branche. Während sich Staatsanwältin Martina Semper und Richterin Sonja Weis wunderten, dass die Frau bei Eigenleistungen noch zusätzlich Provisionen in Rechnung stellte, schilderte die Werberin dies als Selbstverständlichkeit.
59 verschiedene Projekte - hauptsächlich Postwurfsendungen, die mehrmals jährlich verschickt wurden, um Spender bei der Stange zu halten bzw. zusätzliche Unterstützer zu gewinnen - waren von der Anklage umfasst. Für ein einziges großes Mailing kassierte die Sub-Unternehmerin beispielsweise 46.000 Euro, wobei bei einer ausgewiesenen Eigenleistung von rund der Hälfte dieser Summe noch eine Provision draufgeschlagen wurde. Diese hielt die Angeklagte für gerechtfertigt. Sie habe ja noch die Retouren bearbeiten und in die Datenbank des karitativen Vereins einspeisen müssen.
Ihre Eigenleistungen konnte die Angeklagte auf Befragen der Richterin nicht schriftlich belegen. „Da gibt es keinen Beleg. Da gibt es keine schriftlichen Aufzeichnungen dazu. Das sind Erfahrungswerte. Der Job ist mein Leistungsnachweis“, argumentierte die Angeklagte. Auf den Einwand, dass ihre Rechnungen so nicht überprüfbar wären, verwies die Werberin auf die Agentur, von der sie als Sub-Unternehmerin beigezogen wurde. Dort wisse man, „welche Leistung ich erbringe“.
Der von der Justiz bestellte Sachverständige habe ihre Eigenleistungen in seiner Expertise, auf die sich die Anklage stützt, „nicht berücksichtigt“, kritisierte die Angeklagte: „Er hat lediglich die Druckkosten berechnet. Aber ein jedes Mailing (gemeint: jede Postwurfsendung, Anm.) war ein eigenes Projekt. Vom Format her, von der Falzung her.“ Sie bzw. ihre Firma wären notwendigerweise auch kreativ tätig gewesen. Nur ihr Grafiker hätte eine ordentliche Perforationslinie am beigelegten Zahlschein zustande gebracht.
Als eines Tages der karitative Verein auf die Idee kam, sich die Rechnungen ihrer Firma näher anzuschauen, war die Angeklagte ihren eigenen Angaben nach fassungslos: „Man hat mich kontrolliert. Ich war außer Rand und Band.“ Sie sei oft verspätet, mitunter erst nach Mahnungen bezahlt worden. Dass der Verein es bei dieser Säumigkeit für geboten hielt, ihre Kosten zu prüfen, leuchtete der Angeklagten nicht ein: „Man kann davon ausgehen, dass die genau wissen, was Mailings kosten.“