Heumarkt - Gericht 2 - Heute keine Entscheidung

Wien (APA) - Die Frage, ob für das Wiener Heumarkt-Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist, wird am heutigen Mont...

Wien (APA) - Die Frage, ob für das Wiener Heumarkt-Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist, wird am heutigen Montag nicht mehr geklärt. Der zuständige Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erläuterte am Nachmittag nach einer kurzen Verhandlungspause, dass noch einige Punkte zu klären seien. Eventuell wird sogar ein Lokalaugenschein durchgeführt.

Eine solche Vor-Ort-Begehung brachten die Vertreter der Projektbetreiber ins Spiel. Dadurch könne man sich von verschiedenen Blickpunkten aus ein Bild des jetzigen Bestands machen und sich auch die Wirkung des neugestalteten Areals besser vorstellen, so sinngemäß das Argument. Sowohl die Gegenseite als auch der Richter selbst zeigten sich einer solchen Exkursion nicht abgeneigt. Letzterer regte gar an, eventuell die Verhandlung gleich unmittelbar nach dem Lokalaugenschein im Hotel Intercontinental selbst fortzusetzen. „Aber ich werde darüber heute nicht entscheiden“, so der Richter.

Außerdem sollen im weiteren Verlauf der Verhandlung noch einige Kritikpunkte des Projektbetreibers am Gutachten Wehdorns - etwa die Richtigkeit der Daten - eingehend geprüft werden. Und der Stadt wird als betroffene „Standortgemeinde“ eine weitere Frist eingeräumt, das Expertenpapier ausführlich zu bewerten und darauf zu replizieren. Die Rathausvertreter hatten zu Beginn des Verfahrens nämlich moniert, das Gutachten nicht zugestellt bekommen zu haben und es sich deshalb „mühsam auf internem Wege“ habe besorgen müssen. Dadurch sei eine vertiefende Prüfung sowie eine entsprechende Stellungnahme nicht möglich gewesen.

~ WEB http://www.unesco.org/new/en/ ~ APA401 2019-03-18/15:31