Überhöhte Honorare: Betrugsprozess gegen Chefin einer Werbe-Firma

Wien (APA) - Ein Prozess wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ist am Montag gegen die Chefin einer auf Direktmarketing spezialisierten Werb...

Wien (APA) - Ein Prozess wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ist am Montag gegen die Chefin einer auf Direktmarketing spezialisierten Werbe- und PR-Firma eröffnet worden. Die Angeklagte hatte jahrelang als Sub-Unternehmerin für eine andere Agentur die an Spender gerichteten Postwurfsendungen eines karitativen Vereins miterstellt. Dabei soll sie erhöhte Rechnungen gelegt und sich rund 515.000 Euro erschlichen haben.

Die Angeklagte, die seit 35 Jahren in der Werbebranche tätig ist, bestritt am Wiener Landesgericht die Vorwürfe entschieden. „Ich lebe zu 99 Prozent von Empfehlungen. Ich kann nicht sagen, dass ich je einen unzufriedenen Kunden oder ein Reklamationsschreiben gehabt habe.“ Sie arbeite 16 Stunden täglich, bei Bedarf sieben Mal in der Woche, ihr Unternehmen sei in der Branche als „aufrichtig und loyal“ bekannt. Daher sei es „ein Riesenschock“ gewesen, als sie von den gegen sie gerichteten Ermittlungen erfuhr: „Ich weiß bis dato nicht, was ich falsch gemacht habe.“

Von 2006 bis 2013 war die Angeklagte als Sub-Unternehmerin für eine andere Agentur tätig, die für einen bekannten, von Spenden finanzierten karitativen Verein Postwurfsendungen und Spendenaufrufe erstellte. Während der eigentliche Vertragspartner für den kreativen Bereich zuständig war, oblag der Angeklagten die Umsetzung und die Produktion der Drucksorten.

„Sie hat jahrelang unter Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses überhöhte Kosten verrechnet“, stellte Staatsanwältin Martina Semper eingangs der Verhandlung fest. „Es hat keine Täuschung gegeben. Sie hat ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und abgegolten bekommen“, hielt dem Verteidiger Lukas Kollmann entgegen. Im Direktmarketing gebe es - anders als in anderen Branchen - keine fixen Tarife für erbrachte Leistungen. „Was vereinbart ist, das gilt“, sagte Kollmann.

Die Einvernahme der Angeklagten gewährte interessante Einblicke in die PR- und Werbe-Branche. 59 verschiedene Projekte - vor allem mehrmals jährlich verschickte Postwurfsendungen, um Spender bei der Stange zu halten bzw. zusätzliche Unterstützer zu gewinnen - waren von der Anklage umfasst. Für ein einziges großes Mailing kassierte die Sub-Unternehmerin beispielsweise 46.000 Euro, wobei bei einer ausgewiesenen Eigenleistung von rund der Hälfte des Betrags noch eine Provision draufgeschlagen wurde. Das hielt die Angeklagte für gerechtfertigt. Sie habe ja noch die Retouren bearbeiten und in die Datenbank des karitativen Vereins einspeisen müssen.

Ihre Eigenleistungen konnte die Angeklagte auf Befragen der Richterin nicht nachweisen. „Da gibt es keinen Beleg. Da gibt es keine schriftlichen Aufzeichnungen dazu. Das sind Erfahrungswerte. Der Job ist mein Leistungsnachweis“, argumentierte die Angeklagte. Auf den Einwand, ihre Rechnungen wären so nicht überprüfbar, verwies die Werberin auf die Agentur, von der sie als Sub-Unternehmerin beigezogen wurde. Dort wisse man, „welche Leistung ich erbringe“.

Der von der Justiz zum Sachverständigen bestellte Experte für Unternehmensberatung und Kommunikation, Georg Jeitler, habe in seinem Gutachten ihre Eigenleistungen „nicht berücksichtigt“, kritisierte die Angeklagte: „Er hat lediglich die Druckkosten berechnet. Aber ein jedes Mailing (gemeint: jede Postwurfsendung, Anm.) war ein eigenes Projekt. Vom Format her, von der Falzung her.“ Sie bzw. ihre Firma wären notwendigerweise auch kreativ tätig gewesen. Nur ihr Grafiker hätte beispielsweise eine ordentliche Perforationslinie am beigelegten Zahlschein zuwege gebracht.

Neben der Produktion von Postwurfsendungen hatte die Werberin dem betroffenen Verein auch Präsentationen zum Fundraising verrechnet. Unter den Schlagwörtern „In zehn Schritten zu hohen Spenden“ oder „Gebrauchsanweisung zur Geldbeschaffung“ gab sie ihr Wissen weiter. Skurrilerweise wurde ausgerechnet die Gebrauchsanweisung zur Geldbeschaffung dem Verein zwei Mal in Rechnung gestellt.

Wie Gerichtsgutachter Jeitler bei der Aufarbeitung der sichergestellten Unterlagen entdeckte, hatte der Verein erstmals 2004 für eine Präsentation zu diesem Titel bezahlt. Gestaltet war der Vortrag damals von jener Agentur worden, die später die Angeklagte als Subunternehmerin einsetzte. 2009 bekam die Angeklagte dann für eine Präsentation mit genau demselben Titel Geld. Damit konfrontiert, versicherte sie, es habe sich nicht um dieselben Inhalte gehandelt. Sie habe selbstverständlich Adaptierungen und Verbesserungen an der ursprünglichen Arbeit vorgenommen.

Die Verhandlung ist auf mehrere Tage anberaumt. Wann es ein Urteil geben wird, ist derzeit nicht absehbar.