Flughafen Klagenfurt: Kaufvertrag soll veröffentlicht werden
Klagenfurt (APA) - Nach der Teilprivatisierung des Klagenfurter Flughafens im vergangenen Jahr soll nun der Kaufvertrag veröffentlicht werde...
Klagenfurt (APA) - Nach der Teilprivatisierung des Klagenfurter Flughafens im vergangenen Jahr soll nun der Kaufvertrag veröffentlicht werden. Das gab der zuständige Landesrat Martin Gruber (ÖVP) am Dienstag nach einem Gesprächstermin mit den Verantwortlichen der Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) und der Stadt Klagenfurt bekannt.
Konkret sollen der Gesellschaftervertrag und der Beteiligungsvertrag, in dem auch der Kaufpreis enthalten ist, öffentlich gemacht werden. Gewisse Teile, wie zum Beispiel das Entwicklungskonzept, sollen aber weiter unter Verschluss bleiben. Bei dem Termin am Dienstag haben sich KBV und Stadt Klagenfurt für die Veröffentlichung des Kaufvertrages ausgesprochen. Vertreter des Mehrheitseigentümers, der Lilihill Capital Beteiligung GmbH, waren nicht bei dem Gesprächstermin dabei, laut Gruber wurde aber von Lilihill schriftlich mitgeteilt, dass man mit der Offenlegung einverstanden sei.
Am (morgigen) Mittwoch soll bereits die KBV in ihrer Aufsichtsratssitzung die notwendigen Beschlüsse fassen. Wenn alles glattgeht, könnte bereits nach der Hauptversammlung der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft am kommenden Mittwoch, dem 27. März, der Vertrag veröffentlicht werden. Offen bleibt noch die Frage, ob auch die Stadt Klagenfurt bis zu diesem Datum die notwendigen Beschlüsse liefern kann - momentan sei noch die Frage offen, ob es für die Offenlegung einen Beschluss des Stadtsenats oder des Gemeinderates braucht. Die Vertragsinhalte sollen dann auf der Website der Flughafen Betriebs-GmbH abrufbar sein.
Im April 2018 war bekannt geworden, dass die Lilihill Capital Beteiligung GmbH von Investor Franz Peter Orasch bei der Teilprivatisierung des Klagenfurter Flughafens zum Zug kommt. Die Beteiligung des Unternehmens an der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft beträgt nunmehr 74,9 Prozent. Eine Sperrminorität von 25,1 Prozent blieb im Eigentum der öffentlichen Hand, also bei den bisherigen Eigentümern Land Kärnten und Stadt Klagenfurt. Was den Kaufvertrag angeht, haben sich die Vertragspartner bisher auf eine Verschwiegenheitspflicht berufen.