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Wien (APA) - Presserat
„krone.at“ hat mit der Veröffentlichung unverpixelter Fotos von Opfer und Täter im Fall Susanna im Juni 2018 gegen den Persönlichkeitsschutz und somit gegen den Ehrenkodex verstoßen. Das stellte der Presserat fest, dessen Schiedsgerichtsbarkeit „krone.at“ allerdings bisher nicht anerkannt hat. Ein Leser hatte angesichts der Fotos der 14-jährigen Susanna aus Mainz und des 22-jährigen Irakers Ali B. im Artikel „ „‘Sie wollte die Polizei rufen‘ - da tötete er sie“ den Presserat angerufen. Ali B. soll Susanna im vorigen Juni vergewaltigt und ermordet haben; er steht derzeit im deutschen Wiesbaden vor Gericht. Der Presserat beanstandet besonders, dass „krone.at“ ein Porträtbild des jugendlichen Mordopfers abdruckte.
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