Urteile im Hypo-Prozess „Skiper“ vom Höchstgericht bestätigt
Klagenfurt/Wien (APA) - Im November 2016 sind die Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger in einem Schöffenprozess wegen ...
Klagenfurt/Wien (APA) - Im November 2016 sind die Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger in einem Schöffenprozess wegen des kroatischen Projekts „Skiper“ zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Nun hat der Oberste Gerichtshof das Urteil von Richter Uwe Dumpelnik bestätigt. Die behaupteten Fehler im Urteil seien nicht vorgelegen, sagte OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher am Mittwoch gegenüber der APA.
Kulterer und Striedinger waren vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik wegen Untreue schuldig gesprochen worden. Kulterer erhielt vier Jahre und einen Monat, Günter Striedinger fünf Jahre und acht Monate Haft. Die vier Angeklagten waren im Zusammenhang mit der Finanzierung der kroatischen Luxusanlage „Rezidencija Skiper“, heute „Kempinski Hotel Adriatic“, mit einem Schaden von 105 Mio. Euro angeklagt. Projektbetreiber Mirko Oblak und eine Geschäftsführerin waren freigesprochen worden.
Der Schuldspruch bezog sich auf einen 70-Millionen-Euro-Kredit für das Hotel. Die Bankvorstände hätten ohne Sicherheiten und Rückzahlungsmöglichkeiten der Kreditwerberin die Vergabe der 70 Mio. Euro beschlossen und so die Bank geschädigt. Das Maß der Zusatzstrafen ergab sich aus der Vorgabe, dass beide Angeklagten mit Einberechnung der bisherigen Strafen jeweils die Höchststrafe von zehn Jahren zu erhalten hätten. Der Freispruch für Oblak gründete laut Richter darauf, dass ihm die Bestimmungstat nicht nachzuweisen gewesen wäre. Auch bei der Geschäftsführerin sei eine bedingte Schädigungsabsicht nicht beweisbar gewesen.
Die Generalprokuratur hatte bezüglich der Schuldsprüche empfohlen, diese zu bestätigen, allerdings eine Aufhebung der Freisprüche angeregt. Das Höchstgericht folgte dieser Empfehlung nur im Fall der Schuldsprüche, die Freisprüche wurden ebenfalls bestätigt und sind somit rechtskräftig. Über das Ausmaß der verhängten Strafen muss nun das Oberlandesgericht Graz entscheiden. Wann das der Fall sein wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
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