Brexit - EU-Kommission sieht ernsthafte Risiken 2
Brüssel/London (APA/Reuters/dpa) - Nach Aussagen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker muss Großbritannien bei einer Brexit-Versch...
Brüssel/London (APA/Reuters/dpa) - Nach Aussagen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker muss Großbritannien bei einer Brexit-Verschiebung auf die Zeit nach den EU-Wahlen an der Abstimmung teilnehmen.
Juncker habe die britische Premierministerin Theresa May in einem Telefongespräch darauf hingewiesen, dass das Vereinigte Königreich bei einer Verlängerung der EU-Mitgliedschaft über den 23. Mai hinaus an den Wahlen zum Europaparlament vom 23. bis zum 26. Mai teilnehmen müsse, sagte eine Kommissionssprecherin am Mittwoch. May ersuchte die EU zuvor um eine Verlängerung bis Ende Juni.
Juncker habe zwar erklärt, es sei eine gute Idee, wenn May ihre Gedanken den EU-Staats- und Regierungschefs am Gipfel (Donnerstag und Freitag) mitteile, so die Sprecherin. Aber „der Präsident hat die Premierministerin davor gewarnt, das Datum in den Antrag zur Ausweitung hineinzunehmen, das über das Datum der EU-Wahlen hinausgeht“. Juncker habe seinen Ratschlag wiederholt, dass die Briten den „Austritt vor dem 23. Mai abgeschlossen“ haben müssten. Ansonsten gebe es institutionelle Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten. Die „EU-Wahl muss dann (in Großbritannien, Anm.) stattfinden, wenn das Datum nach dem 23. Mai“ liege. Dies sei die Position der Kommission.
Damit wendet sich die Behörde Junckers de facto gegen den Vorschlag Mays eines Aufschubs bis 30. Juni ohne Teilnahme an der Europawahl.
Aus Sicht der Kommission sind einem internen Papier zufolge nur zwei Optionen für den Aufschub des Brexits sinnvoll: eine kurze, „technische Verlängerung“ bis 23. Mai ohne Teilnahme an der Europawahl; oder eine „lange Verlängerung“ bis mindestens Ende 2019 mit der Option einer Verkürzung, falls vorher eine Lösung gefunden wird. In jedem Fall solle es nur eine einmalige Verlängerung geben, heißt es weiter.
„Jede andere Option (zum Beispiel eine Verlängerung bis 30. Juni 2019) würde ernste rechtliche und politische Risiken für die Europäische Union bedeuten und einige der derzeitigen Unsicherheiten im Vereinigten Königreich in die EU importieren.“ Jedes andere Szenario hätte auch direkte juristische und praktische Konsequenzen für die Europawahl in 14 EU-Ländern.
Schlimmstenfalls könnte die Konstituierung des neuen Parlaments rechtswidrig werden und nach der Wahl die Bestimmung der neuen EU-Kommission und des EU-Haushaltsrahmens gefährden. Zudem wäre jede Entscheidung anfechtbar, heißt es in dem Kommissionspapier weiter.