Sozialversicherung - VfGH 3 - NÖGKK: „Wettlauf gegen Zeit verloren“

Wien/St. Pölten (APA) - Die NÖGKK akzeptiert das Erkenntnis des VfGH und damit die Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der „Ausgabenbrem...

Wien/St. Pölten (APA) - Die NÖGKK akzeptiert das Erkenntnis des VfGH und damit die Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der „Ausgabenbremse“, sagte Generaldirektor Jan Pazourek am Mittwoch zur APA. Der „Wettlauf gegen die Zeit“ sei verloren worden, weitere Schritte seien nicht geplant. Hinsichtlich inhaltlicher Fragen setzt die NÖGKK auf die Behandlung mehrerer Anträge zur Sozialversicherungsreform durch den VfGH.

Dass sich das Höchstgericht „aus formalen Gründen der Sache entzogen hat“, und es dadurch „keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Antrag“ gab, hält Pazourek für „schade“. Da die Ausgabenbremse mit 31. März limitiert wurde, könne „man nichts mehr machen“ und sei „am Fristenlauf gescheitert“. Eine nähere rechtliche Beurteilung der Abweisung werde in den nächsten Tagen erfolgen, erklärte der Generaldirektor.

Einige geltend gemachte Themenbereiche werden laut Pazourek ohnehin bei der Behandlung von Anträgen zur Sozialversicherungsreform durch den VfGH „Gegenstand juristischer Betrachtung“ sein. „Es geht dabei unter anderem um die Frage, wie weit in die Selbstverwaltung eingegriffen werden darf“, sagte er.

Knapp fiel die Reaktion von Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) aus. „Ich begrüße die Klarstellung des Verfassungsgerichtshof bezüglich der Anfechtung der Ausgabenbremse durch die NÖGKK“, ließ sie die APA schriftlich wissen.

~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA363 2019-03-20/14:05