Eurofighter: Verfahrensführung gegen Grasser wird justizintern prüft
Wien/Toulouse (APA) - Für den Staatsanwalt, der in der Causa Eurofighter Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eingeleitet...
Wien/Toulouse (APA) - Für den Staatsanwalt, der in der Causa Eurofighter Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eingeleitet hat, ohne dass dieser davon verständigt wurde, könnte dieses Vorgehen Konsequenzen haben. „Die Verfahrensführung wird durch die zuständige Disziplinarbehörde und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt strafrechtlich geprüft“, teilte der Sprecher der OStA Wien, Michael Klackl, am Mittwoch auf APA-Anfrage mit.
Gegen den betreffenden Staatsanwalt - er ist mittlerweile nicht mehr für die Eurofighter-Verfahren zuständig - sind bereits Untersuchungen in Richtung Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses anhängig. Er steht ihm Verdacht, der Amtsverschwiegenheit unterliegende Informationen aus dem Eurofighter-Akt weitergegeben zu haben.
Der ursprünglich für die strafrechtliche Aufarbeitung des Eurofighter-Komplexes zuständige Ankläger hatte im November 2011 gegen Grasser zu ermitteln begonnen. Es ging um den Verdacht, Grasser habe im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Finanzminister von einem Liechtensteinischen Fonds, der dem Eurofighter-Hersteller EADS zuzurechnen sei, eine Million Euro überwiesen bekommen. Der Verdacht gründete sich auf das Mail eines Managers aus dem Jahr 2009, wobei sich dieser auf einen namentlich nicht genannten Informanten bezog.
Im April 2013 brach der Staatsanwalt die Ermittlungen ab, obwohl ein solcher Schritt laut StPO an sich nur dann vorgesehen ist, wenn der Beschuldigte flüchtig oder unbekannten Aufenthalts ist. „Beides wird man bei Grasser wohl kaum annehmen können“, meinte dazu am Mittwoch dessen Rechtsbeistand Manfred Ainedter. Weit mehr irritiert zeigte sich Ainedter im Gespräch mit der APA allerdings darüber, dass Grasser bis vor kurzem von den gegen ihn geführten Ermittlungen gar nichts wusste: „Die Konsequenz daraus ist, dass Grasser im Eurofighter-Untersuchungsausschuss ausgesagt hat. Hätte er gewusst, dass er als Beschuldigter geführt wird, hätte er ein Entschlagungsrecht gehabt. Er hätte nicht aussagen müssen. Grasser wurde um sein Entschlagungsrecht gebracht.“
Das abgebrochene, aber nach wie vor offene Grasser-Verfahren - es wurde formal nie eingestellt - wurde mehr oder weniger zufällig entdeckt, als Ende 2018 eine bei der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) tätige Oberstaatsanwältin den Eurofighter-Akt übernahm und auf die Grasser betreffende Verdachtslage stieß, wie „Die Presse“ am vergangenen Wochenende aufdeckte. Der Mann, auf dessen Mail hin das Verfahren gegen Grasser in Gang gekommen war, wurde Informationen der APA zufolge bis zum heutigen Tag nicht als Zeuge vernommen. Im Hinblick auf die lange, ergebnislose Verfahrensdauer hat Grasser-Anwalt Ainedter zwischenzeitlich die Einstellung des Verfahrens beantragt. „Nachforschungen der Nationalbank haben ergeben, dass es den behaupteten Zahlungsfluss auf das Grasser zugeordnete Konto nicht gegeben hat“, erläuterte er gegenüber der APA. Wie WKStA-Sprecher Rene Ruprecht auf APA-Anfrage mitteilte, wurde der Einstellungsantrag samt einer Stellungnahme der WKStA dem Wiener Landesgericht für Strafsachen übermittelt, wo nun darüber entschieden werden muss.
Dem Verfahren gegen den Staatsanwalt wird sich Grasser vermutlich als Privatbeteiligter anschließen, wie sein Rechtsbeistand ankündigte. Überdies will Ainedter einen Einspruch wegen Rechtsverletzung machen, „weil Gesetze zulasten von Grasser mehrfach unrichtig ausgelegt, um nicht zu sagen gebrochen wurden“. Außerdem „wird die Verjährung zu prüfen sein“, gab Ainedter zu bedenken, demzufolge die angejahrten Ermittlungen gegen den Ex-Finanzminister in formaler Hinsicht inzwischen in Richtung Bestechlichkeit laufen.
~ ISIN NL0000235190 WEB http://www.airbus-group.com ~ APA488 2019-03-20/17:06