EuGH stärkte gemeinnützige Rettungsdienste bei Notfalltransporten

Luxemburg (APA/dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position von anerkannten Hilfsorganisationen beim Transport von Notfallpati...

Luxemburg (APA/dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position von anerkannten Hilfsorganisationen beim Transport von Notfallpatienten gestärkt. Bei der Behandlung von Notfällen im Rettungswagen handle es sich um Gefahrenabwehr, entschied das oberste EU-Gericht am Donnerstag. Die Aufträge dafür könnten deshalb nach EU-Recht auch ohne öffentliche Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden.

Das Urteil aus Luxemburg ist ein Rückschlag für private Anbieter, die versuchen ihre Position auf dem Markt auszubauen. Konkret ging es in um die Vergabe des Rettungsdienstes in Solingen. Die deutsche Stadt hatte vier Hilfsdienste aufgefordert, Angebote abzugeben. Das Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund erhielten schließlich die Aufträge im Gesamtumfang von 2,7 Millionen Euro im Jahr. Dagegen klagte ein privater Anbieter, der sich nicht hatte bewerben können.

Der EuGH hielt die Auftragsvergabe an gemeinnützige Organisationen bei Notfalltransporten jedoch für rechtlich unbedenklich. Allerdings dürfe die Ausnahmeregelung nicht über das unbedingt notwendige Maß hinaus ausgeweitet werden.

~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA415 2019-03-21/15:51