Prostituierte erwürgt, zerstückelt und versenkt: Prozess Anfang Mai
Weil sie sich über ihn lustig gemacht haben soll, erwürgte der mittlerweile 64-Jährige Angeklagte im März letzten Jahres eine Prostituierte. Ihm droht lebenslang und die Einweisung in eine Anstalt.
Wien – Am 8. Mai wird am Landesgericht für Strafsachen gegen einen Mann verhandelt, der am 29. März 2018 in seinem Schlafzimmer in Wien-Brigittenau eine 28 Jahre alte Prostituierte erwürgt haben soll, weil sie sich seiner Darstellung zufolge über ihn lustig gemacht habe. Dem mittlerweile 64-Jährigen droht lebenslang und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Laut Anklage soll der Mann die getötete Frau in der Badewanne mit einer Säge und einem Messer zerstückelt haben. Mit den Leichenteilen fuhr er dann an den Neusiedlersee, wo er sie in der Ruster Bucht – dort hatte er eine Hütte gepachtet – im Wasser versenkte.
Dem wegen Totschlags, Vergewaltigung und Notzucht massiv Vorbestraften, der die Hälfte seines Lebens in diversen Justizanstalten verbracht hat, ist klar, „dass er nicht mehr auf freien Fuß kommen wird“, wie seine Verteidigerin Astrid Wagner im Gespräch mit der APA festhielt. „Sein Wunsch ist, dass er nach Stein kommt“, teilte Wagner mit. Dort möchte der gelernte Offset-Drucker in der anstaltseigenen Druckerei arbeiten.
Hochgradige geistige Abnormität bescheinigt
Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigt dem 64-Jährigen eine hochgradige geistige Abnormität und stuft den Mann in Verbindung damit als gefährlich ein. Laut Gutachten weist der Angeklagte eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Elementen und Zügen zum Kannibalismus auf. Aufgrund der schlechten Zukunftsprognose empfiehlt Hofmann für den Fall eines Schuldspruchs die Unterbringung des Mannes in einer Sonderstrafanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Bereits 1996, nach der Vergewaltigung einer Bekannten zu zwölf Jahren Haft verurteilt, war der Mann im Maßnahmenvollzug gelandet. Dort wurde er nach Verbüßung der über ihn verhängten Freiheitsstrafe aufgrund seiner anhaltenden Gefährlichkeit weiterhin zwangsweise festgehalten. Erst im Oktober 2016 verfügte die Justiz auf Basis von zwei Gutachten und des Umstands, dass sich der Mann seit 2015 bei Freigängen bewährt hatte, die bedingte Entlassung. Er kam zunächst in einer betreuten Einrichtung für Ex-Häftlinge unter, ging einem geregelten Alltag nach und hielt alle Weisungen ein, die man an seine Freilassung geknüpft hatte. Im Frühjahr 2018 fand der 64-Jährige schließlich eine eigene Wohnung, in der es kurze Zeit danach zur nun prozessgegenständlichen Bluttat kommen sollte.
Beim Opfer handelte es sich um eine gebürtige Ungarin, die in der Bundeshauptstadt als Reinigungskraft und Gelegenheitsprostituierte gearbeitet haben soll. Der Angeklagte dürfte sie am Westbahnhof kennengelernt haben. (APA)