AK-Wahl Burgenland - ÖAAB ortet Wahlbehinderung
Eisenstadt (APA) - Der ÖAAB Burgenland ortet bei der Arbeiterkammerwahl einen Fall von Wahlbehinderung: In einem Oberwarter Betriebssprengel...
Eisenstadt (APA) - Der ÖAAB Burgenland ortet bei der Arbeiterkammerwahl einen Fall von Wahlbehinderung: In einem Oberwarter Betriebssprengel sei der für Mittwoch vorgesehene Wahltag abgesagt worden, kritisierte ÖAAB-Landesobmann Johannes Mezgolits am Freitag. Der ÖAAB will nun die Staatsanwaltschaft einschalten. Kritik kam auch von der Bundes-ÖVP.
Beim „fristgerechten Eintreffen zum vereinbarten und ausgeschriebenen Wahltermin“ seien eine Beisitzerin sowie der Vorsitzende der Wahlkommission und sein Stellvertreter darüber informiert worden, „dass an diesem Tag die Wahlen auf Veranlassung des Betriebsratsvorsitzenden abgesagt“ seien, so Mezgolits. Erst am nächsten vorgesehenen Wahltag würde gewählt. Alle Mitarbeiter seien verständigt worden, „die nun an diesem Tag nicht wählen würden und auch nicht durften“, sagte Mezgolits.
„Begründung dürfte dabei die noch nicht durchgeführte Wahlwerbung gewesen sein“, vermutete der ÖAAB-Landesobmann. Dabei handle es sich um „Kaffeetassen mit einem Werbeaufdruck der roten Fraktion“. Er habe Donnerstagnachmittag das Wahlbüro in der Arbeiterkammer Burgenland informiert und feststellen müssen, „dass man keine Kenntnis über die einseitige Absetzung dieses Wahltages hatte“. Eine Prüfung solle folgen, habe es geheißen.
„Was das Wahlbüro der Arbeiterkammer nun als Kommunikationsproblem darstellen möchte, ist nach der Meinung unseres Anwalts strafrechtlich relevant“, stellte Mezgolits fest. Er verwies auf den 18. Abschnitt des Strafgesetzbuches (Strafbare Handlungen bei Wahlen und Volksabstimmungen, Anm.), der auch für die AK-Wahl gelte. Der ÖAAB-Spitzenkandidat nannte dabei die Paragrafen 262 (Wahlbehinderung) sowie 264 Absatz 1 (Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung). Der vorliegende Sachverhalt sei „zwanglos unter einem der angeführten Tatbestände einzuordnen“.
Nach Ermittlung aller Beteiligten werde man am Montag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt eine Sachverhaltsdarstellung übermitteln, kündigte der ÖAAB-Landesobmann an. Er appelliere auch an alle Wahlbeisitzer und -ersatzbeisitzer, sämtliche Auffälligkeiten sofort dem Wahlbüro zu übermitteln.
Einem Umlaufbeschluss, dass am 1. April der entfallene erste Wahltag nachgeholt werden soll, habe man zugestimmt. Der ÖAAB Burgenland fordere unabhängig vom Wahlausgang „eine rechtliche Reform dieser AK-Wahlordnung“. Die AK- und auch die Wirtschaftskammerwahlen sollten künftig an einem Wahlsonntag in den burgenländischen Gemeinden abgehalten werden, schlug Mezgolits vor.
Kritik kam auch von der Bundes-ÖVP: „Die SPÖ-geführte Arbeiterkammer lässt die AK-Wahlen zur demokratiepolitischen Farce verkommen. Wahlbehinderung ist absolut kein Kavaliersdelikt, sondern strafrechtlich relevant“, stellte ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer in einer Aussendung fest. Die SPÖ-Arbeitnehmervertreter würden „undemokratisch, intransparent und unprofessionell“ agieren. „Hier muss die FSG-Fraktion lückenlose Aufklärung garantieren und natürlich die notwendigen Konsequenzen ziehen“, so Nehammer.
„Was sich im Vorfeld der diesjährigen AK-Wahlen abspielt ist inakzeptabel. Ein Wahlrecht, das nicht in der Lage ist demokratische, freie, geheime und faire Wahlen zu garantieren muss dringend reformiert werden“, forderte der ÖVP-Politiker. So seien in Oberösterreich beispielsweise „massenhaft fehlerhafte Briefwahlunterlagen“ verschickt worden. In weiteren Bundesländern sei es zu Zwischenfällen und Ungereimtheiten wie fehlerhaften oder falsch aufbereiteten Wahllisten gekommen.