Feuer im Paz - Von U-Haft zurück in Schubhaft

Wien (APA) - Jene drei Angeklagte, deren Strafen zur Gänze bedingt nachgesehen wurden bzw. deren unbedingter Strafteil unter Anrechnung der ...

Wien (APA) - Jene drei Angeklagte, deren Strafen zur Gänze bedingt nachgesehen wurden bzw. deren unbedingter Strafteil unter Anrechnung der U-Haft als abgesessen gilt, wurden nach der Urteilsverkündung formal enthaftet. Allerdings dürften sie nicht auf freien Fuß gelangen, wie ihre Rechtsvertreter nach Schluss der Verhandlung der APA bestätigten.

Die Anwälte gingen davon aus, dass die Betroffenen - zwei Afghanen und ein Iraner - von der U-Haft umgehend zurück in Schubhaft genommen werden. „Ihre Abschiebebescheide sind ja weiter aufrecht“, hieß es gegenüber der APA. Noch während der Urteilsverkündung telefonierten anwesende Polizeikräfte, um die nahtlose Überstellung der drei Männer von der Justizanstalt Josefstadt in Schubhaft zu organisieren, wie der APA von einem Beamten bestätigt wurde.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Während die Verteidiger nach Rücksprache mit ihren Mandanten durchwegs auf Rechtsmittel verzichteten, gab der Staatsanwalt vorerst keine Erklärung ab.