Nationalrat: Die Plenarwoche im Detail 1 - Rauchverbot

Wien (APA) - Zwei Tage setzt sich kommende Woche der Nationalrat zusammen und trifft etliche Gesetzesbeschlüsse. Eine der öffentlichkeitswir...

Wien (APA) - Zwei Tage setzt sich kommende Woche der Nationalrat zusammen und trifft etliche Gesetzesbeschlüsse. Eine der öffentlichkeitswirksamsten davon kommt freilich wohl nicht zufällig am Schluss, nämlich die Erhöhung der Parteienförderung. Weiters am Programm findet sich eine Erklärung des Innenministers nach den gegen Muslime gerichteten Anschlägen in Neuseeland.

Im Folgenden das Programm der Plenarwoche im Detail.

MITTWOCH, 27.3. - Beginn 9 Uhr:

1. AKTUELLE STUNDE

Themengeberin der „Aktuellen Stunde“ ist diesmal die FPÖ. Sie hat „Mindestsicherung neu - mehr Fairness für uns Österreicher statt Zuwanderung in das Sozialsystem“ ausgewählt.

2. RAUCHVERBOT

Behandelt wird das „Don‘t smoke“-Volksbegehren, das sich für ein Rauchverbot in der Gastronomie ausspricht und im vergangenen Jahr von 881.569 Personen unterzeichnet wurde. Die Oppositionsparteien beantragen in der selben Debatte, die entsprechende Initiative gesetzlich umzusetzen.

3. CANNABIS

Debattiert wird ein von der Gesundheitsministerin in Auftrag gegebener Bericht betreffend die Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Generell wird darin festgestellt, dass die österreichischen Patienten bereits nach geltender Rechtslage Zugang zu cannabisbasierten Arzneimitteln haben, und zwar entweder in Form von magistralen Zubereitungen oder auch als Fertigarzneimittel (Sativex und Canemes). Dronabinol (THC), das in der Schmerztherapie zur Anwendung kommt und dem Suchtmittelgesetz unterliegt, könne etwa in Form von Tropfen oder Kapseln verschrieben werden. Eine Erstattung der Kosten ist bei Vorliegen einer medizinischen Begründung und Genehmigung durch den Kontrollarzt der jeweiligen Krankenkasse möglich. Die Koalition fordert nun den Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Krankenversicherungsträger auf, die Verschreibepraxis cannabinoidhaltiger Arzneimittel zu evaluieren.

4. E-SIGNATUR

Da die generelle Verpflichtung zur Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur den Arbeitsaufwand der Verschreibenden von e-Rezepten erhöhen und zu zusätzlichen Kosten führen würde, wird eine Ausnahme für jene Fälle vorgesehen, in denen ein für Gesundheitsdaten sicheres Netz verwendet wird.

5. WAHLÄRZTE

Ein Antrag der NEOS sieht vor, dass Wahlarztkosten zur Gänze mit den Kassen abgerechnet werden können, wenn der entsprechende Träger in angemessenem Zeitraum keine kassenärztliche Behandlung im Wohnbezirk gewährleisten kann.