Borneo

Homosexuellen droht in Brunei künftig Todesstrafe durch Steinigung

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© REUTERS/Thomas Peter

Das muslimische und streng konservative Sultanat Brunei auf der Insel Borneo sieht eine neue Regelung die Steinigung homosexueller Partner vor. Menschenrechtler sind empört.

Bandar Seri Begawan – Trotz massiver internationaler Kritik führt der südostasiatische Kleinstaat Brunei die Todesstrafe für Homosexuelle ein. Wenn homosexuelle Partner Sex miteinander haben, droht ihnen künftig, dass sie wie im Mittelalter zu Tode gesteinigt werden. Auf Beschluss der Regierung und mit Billigung des autoritär herrschenden Sultans Hassanal Bolkiah werden die Strafgesetze entsprechend verschärft. Grundlage dafür ist die Scharia, die islamische Rechtsprechung. Betroffen sind auch Ausländer.

In der ehemaligen britischen Kolonie auf der Insel Borneo ist die große Mehrheit der etwa 500.000 Einwohner muslimischen Glaubens. Der Sultan – einer der reichsten Monarchen der Welt – regiert dort bereits seit 1967. In den vergangenen Jahren haben konservative islamische Kräfte Einfluss gewonnen. Bislang stehen auf homosexuelle Beziehungen bis zu zehn Jahre Haft. Schwule und Lesben werden seit jeher unterdrückt. Homosexualität war auch schon zu Kolonialzeiten offiziell verboten.

Dieben werden Hände und Beine amputiert

Vom 3. April an kann Sex zwischen Männern oder Sex zwischen Frauen nun jedoch sogar mit der Hinrichtung bestraft werden. Auch öffentliche Züchtigungen mit dem Stock sind dann möglich. Die Regel gilt nur für Muslime.

Verschärft werden auch die Strafen für Diebstahl. Ein Ersttäter muss künftig damit rechnen, dass ihm die rechte Hand amputiert wird. Im Wiederholungsfall droht die Amputation des linken Beins.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte den „sofortigen Stopp“ der neuen Regeln und appellierte an Brunei, auf solch „grausame und unmenschliche Strafen“ zu verzichten. Einvernehmlicher Sex gleichgeschlechtlicher Paare dürfe gar nicht als Straftat eingeordnet werden.

Die deutsche Bundesregierung empfiehlt in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amt allen Brunei-Besuchern, sich mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen. Ausdrücklich heißt es: „Einzelne Straftatbestände im Scharia-Recht betreffen auch Nicht-Muslime – insbesondere, wenn ein beteiligter Teil Muslim ist.“ In Brunei gab es in jüngerer Zeit mehrfach Todesurteile. Hingerichtet wurde aber schon seit Jahren niemand mehr. (APA/AFP, dpa)

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