Asyl - Dienstleistungsscheck-Arbeiten nicht von 1,50 Euro betroffen
Wien (APA) - Asylwerber, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, können seit 1. April 2017 auch bewilligungsfrei haushaltst...
Wien (APA) - Asylwerber, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, können seit 1. April 2017 auch bewilligungsfrei haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten (z.B. Gartenarbeiten, Kinderbetreuung) mit einer Entlohnung über den Dienstleistungsscheck übernehmen. Dabei können Asylwerber auch mehr als 1,50 Euro verdienen, hat das Sozialministerium am Mittwoch klargestellt.
Bei den über den Dienstleistungsscheck abgerechneten Tätigkeiten kann der Lohn grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei vereinbart werden. Es müssen aber die Mindestlohntarife berücksichtigt werden.
Das Sozialministerium erklärte dazu auf Anfrage der APA, dass grundsätzlich zwischen bezahlter Arbeit im Rahmen eines regulären Jobs eines Asylwerbers aufgrund einer Ausnahmegenehmigung und zusätzlich zur Grundversorgung freiwillig verrichteter ehrenamtlicher Tätigkeit, die mit 1,50 Euro pro Stunde anerkannt werde, zu unterscheiden sei. Diese Regelung orientiere sich am Zivildienst. Außerdem handle es sich bei der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht um einen Lohn, sondern um eine „Belohnung“, die nicht mit einem Erwerbseinkommen zu vergleichen sei, weil Asylwerbern in der Grundversorgung Wohnung und Verpflegung zur Verfügung gestellt werde.
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