EUGSt-Spitzenkandidatin Kövesi offenbar mit Ausreiseverbot belegt
Bukarest (APA) - In Rumänien hat die neue Sonderstaatsanwaltschaft für Justizstraftaten die frühere oberste Korruptionsjägerin des Landes un...
Bukarest (APA) - In Rumänien hat die neue Sonderstaatsanwaltschaft für Justizstraftaten die frühere oberste Korruptionsjägerin des Landes und gegenwärtige Spitzenkandidatin des Europäischen Parlaments für das Amt des EU-Generalstaatsanwalts, Laura Kövesi, unter polizeiliche Aufsicht gestellt und offenbar mit einem Ausreiseverbot belegt.
Das berichteten am Donnerstagabend übereinstimmend mehrere rumänische TV-Sender und Presseagenturen unter Berufung auf Ermittlerkreise; die Sonderstaatsanwaltschaft selbst machte zunächst keine Angaben.
Laura Kövesi, die am Donnerstag erneut zur Sonderermittlungsbehörde vorgeladen worden war, sagte der Presse nach ihrer knapp siebenstündigen Einvernahme, dass ihr von der Sachdezernentin und stellvertretenden Chefanklägerin Adina Florea ausdrücklich verboten worden sei, Angaben über das gegen sie laufende Verfahren zu machen. Sie halte sich an die Auflagen der Ermittler, obwohl offenkundig sei, „dass ich mundtot gemacht werden soll“, so die 45-Jährige.
Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Augustin Zegrean sagte den Medien in einer ersten Reaktion, dass Kövesis Bewerbung für das Amt des EU-Chefanklägers augenscheinlich „mit Brachialgewalt“ verhindert werden soll.
In dem Verfahren der umstrittenen Sonderermittlungsbehörde, die von der EU-, Venedig-Kommission und der GRECO-Staatengruppe des Europarates wiederholt als „potenzielles politisches Druckmittel“ gegen Richter und Staatsanwälte verrissen worden war, werden Kövesi Falschangaben, Amtsmissbrauch und Bestechungsannahme vorgeworfen. Die Vorwürfe basieren auf den Anschuldigungen des früheren PSD-Abgeordneten Sebastian Ghita, der sich wegen seiner zahlreichen Korruptionsverfahren vor zwei Jahren nach Serbien abgesetzt hat und nun von dort aus behauptet, Kövesi habe ihn 2011 als damalige Generalstaatsanwältin zur Übernahme der Kosten eines Charterflugs für die Überstellung eines nach Indonesien geflüchteten Straftäters gezwungen. Besagte Charterkosten wertet Ghita als Bestechung. In Wahrheit wurden die Kosten von der rumänischen Polizei getragen, wie letztere im letzten Jahr eidesstattlich erklärte.
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