Österreich

Kritik an Kassenfusion reißt nicht ab: Fünf Beschwerden beim VfGH

Der derzeitige Hauptverband wird deutlich abgespeckt – zahlreiche Kompetenzen wandern an die ÖGK.
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Arbeitnehmer sehen durch Parität in den Gremien die Selbstverwaltung in Gefahr. Einsparung bei Funktionären soll 1,4 Millionen Euro betragen.

Wien –Die so genannten Überleitungsgremien in den von 21 auf fünf reduzierten Sozialversicherungsträgern werken bis Jahresende an der umstrittenen Fusion. Tatsächlich aufnehmen werden die neuen Träger ihre Arbeit am 1. Jänner 2020. Bis dahin gilt es, etwa die Zusammenlegung der neuen Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu organisieren.

Die Arbeitnehmerseite wurde in den Gremien deutlich geschwächt – denn nun herrscht dort Parität. Jeweils sechs Arbeitgeber- und sechs Arbeitnehmervertreter sitzen in den Gremien. Die Tiroler Arbeiterkammer bringt deshalb Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein – die TT berichtete. Man wolle damit die „Aushebelung der Selbstverwaltung“ bekämpfen, sagte deren Präsident Erwin Zangerl. Insgesamt sind derzeit fünf Beschwerden beim VfGH anhängig.

Auch Tirols Vorsitzender der sozialdemokratischen Gewerkschafter, Stephan Bertel, sieht das so. Die Kassenfusion hält er für verfassungswidrig. „Sämtliche Beschlüsse dieser neuen Verwaltung müssten dann rückabgewickelt werden. Abgesehen von den daraus resultierenden Kosten für die Steuerzahler ist eine Rückabwicklung gar nicht immer möglich“, moniert Bertel. Er tritt dafür ein, alle Verfassungsklagen abzuwarten – das schaffe Rechtssicherheit.

Bernhard Achitz, der leitende ÖGB-Sekretär und nunmehrige stellvertretende Obmann der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) spricht von einer „seltsamen Situation in der ÖGK“. Die Dienstgeber könnten nun „sämtliche Entscheidungen blockieren“, obwohl sie dort gar nicht versichert und somit auch nicht direkt betroffen seien. Achitz konstatiert daher: „Das Interesse der Arbeitgebervertreter an Lohnnebenkostensenkungen und Privatisierungen könnte mitunter stärker sein als jenes, die bestmögliche Versorgung zu bieten.“

Die Regierungsseite gibt sich gelassen ob der Verfassungsklagen. Man habe selbst von Experten alles prüfen lassen. Die gesamte Reform sei keinesfalls gefährdet, im schlimmsten Fall würden einige Teile vom VfGH aufgehoben, befindet FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Die Ministerin und ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger beharren trotz anderslautender Kritik darauf, dass die Reform bis 2023 insgesamt eine Milliarde Euro an Einsparungen bringen werde. Für ihre Funktionäre werden die fünf neuen Träger allerdings ab nächstem Jahr nur 1,435 Millionen Euro weniger an Funktionsgebühren und Sitzungsgeldern ausgeben als die derzeit 21 Träger. Und weil die neuen Gremien bis Jahresende parallel mit den alten bestehen werden, sind dafür heuer sogar noch Mehrausgaben von 342.000 Euro zusätzlich angesetzt, geht aus einem Verordnungsentwurf des Sozialministeriums hervor.

Hartinger-Klein verweist darauf, dass die Fusion der Pensionsversicherungsanstalten von Arbeitern und Angestellten zwar zunächst 115 Millionen Euro gekostet habe, aufgrund der Produktivitätssteigerung komme man inzwischen aber auf jährliche Einsparungen von 52 Millionen Euro. Die Fusionskosten der jetzigen Reform kann Hartinger-Klein nicht beziffern, das sei eine Entscheidung der Selbstverwaltung. (sas, APA)

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