BVT - Tierschützer-Staatsanwalt: Keine politische Einflussnahme
Wien (APA) - Der BVT-Untersuchungsausschuss hat sich am Dienstag weiter mit der Tierschützer-Causa beschäftigt. Befragt wurde zunächst Obers...
Wien (APA) - Der BVT-Untersuchungsausschuss hat sich am Dienstag weiter mit der Tierschützer-Causa beschäftigt. Befragt wurde zunächst Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler, der das Ermittlungsverfahren leitete. Politische Einflussnahme nahm er nicht wahr. Widersprüche gab es, wer damals für den Einsatz der verdeckten Ermittlerin verantwortlich war.
Die umstrittene Causa hat zwar eigentlich nichts mit der eigentlichen Verfassungsschutz-Affäre zu tun, wird aber seit Wochen im U-Ausschuss durchgekaut, weil politische Einflussnahme (seitens der ÖVP) auf die Ermittlungen in den Raum gestellt wurde. Wie schon eine Reihe Zeugen vor ihm gab allerdings auch Staatsanwalt Handler an, keine Versuche politischer Einflussnahme wahrgenommen zu haben - auch nicht auf die „Soko Bekleidung“, die zu den Sachbeschädigungen ermittelte. Nur einmal habe ein Abgeordneter beim Mediensprecher der Staatsanwaltschaft angerufen, die Auskunft sei ihm aber verwehrt worden - es handelte sich dabei übrigens um Peter Pilz, wie Handler zu ÖVP-Fraktionschef Werner Amon sagte.
Er sei der Causa neutral gegenübergestanden, betonte der Staatsanwalt. Er habe keine Aversionen gegen Tierrechtsaktivisten, „persönliche Interessen hat es da nie gegeben“. Überhaupt war Handler im Ausschuss bemüht, den Fall als einen üblichen darzustellen. „Es war so, wie es immer abläuft“, es habe Ermittlungen der Soko und entsprechende Berichte an die Staatsanwaltschaft gegeben.
Ein Gutteil der Befragung drehte sich um den umstrittenen Einsatz der verdeckten Ermittlerin in der Causa. In die Entscheidung will Handler nicht eingebunden gewesen sein - so verwies er darauf, dass dies die damalige Rechtslage 2006/2007 auch gar nicht vorgesehen hätte. Er sei im zweiten Halbjahr 2007 von der Polizei darüber informiert worden, dass eine verdeckte Ermittlerin nach dem Sicherheitspolizeigesetz „eingeschleust“ wurde. Er sei davon ausgegangen, dass der Zweck Gefahrenabwehr gewesen sei - was offensichtlich nicht gelungen sei, wie er anmerkte. Von einem Beweiswert im Ermittlungsverfahren sei er nicht ausgegangen, sagte Handler. „Ich habe den Einsatz der verdeckten Ermittlerin nicht beschlossen und war in den Beschluss auch nicht involviert.“
NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper und ihre JETZT-Kollegin Alma Zadic verbissen sich allerdings in Widersprüche zu den Aussagen des operativen Leiters der Ermittlungen, Josef Böck. Dieser hatte im U-Ausschuss erklärt, über den Einsatz der verdeckten Ermittlerin habe der Staatsanwalt verfügt und er habe sich „sehr dafür interessiert“. Zudem legten sie Dokumente vor, die nahelegen, dass er schon früher von dem Einsatz wusste, als angegeben. Teilweise konnte sich Handler nicht erinnern, teilweise blieb er bei seiner Darstellung.
Dass man nach dem Mafia-Paragrafen 278a vorgegangen sei, verteidigte Handler - die Strafanträge seien auch von der Oberstaatsanwaltschaft genehmigt worden.