Aggressiver 28-Jähriger in Ischgl von Polizisten kaum zu bändigen
Dem Österreicher brannten nach einer Auseinandersetzung in einem Lokal alle Sicherungen durch. Er verletzte zwei seiner Begleiter, bei seiner anschließenden Festnahme trat er um sich und biss zu. Auch nach dem Verbotsgesetz machte er sich strafbar.
Ischgl – Völlig durchgedreht ist in der Nacht auf Mittwoch ein 28-jähriger Österreicher bei einem Lokalbesuch in Ischgl. Der offensichtlich stark alkoholisierte Mann geriet mit seinen Begleitern in Streit und begann plötzlich Flaschen nach ihnen zu werfen.
Als sich der Streit ins Freie verlagerte kam es erneut zu Tätlichkeiten, wobei zwei 25-jährige Deutsche unbestimmten Grades von dem höchst aggressiven 28-Jährigen verletzt wurden. Seinen Begleitern gelang es schließlich ihn am Boden zu fixieren und ein unbeteiligter Urlaubsgast verständigte die Polizei. Während der Festnahme trat der Mann mehrmals mit den Füßen in Richtung der Polizisten und bedrohte diese gefährlich.
Bei Festnahme helfender Urlaubsgast gebissen
Aufgrund des massiven Widerstandes gelang es den Beamten erst mit Hilfe eines weiteren Urlaubsgastes – einem 23-jährigen Deutschen – dem Mann die Handfesseln anzulegen. Dabei wurde der 23-Jährige vom Österreicher in den Oberschenkel gebissen und leicht verletzt.
Um den Grad der Alkoholisierung bzw. möglichen Suchtmittelintoxikation festzustellen, wurde der Festgenommene mit der Rettung – unter Begleitung von zwei Polizeibeamten – vorerst ins Krankenhaus Zams gebracht. Im Rettungsauto äußerte der Mann mehrmals eindeutige Aussprüche im Sinne des Verbotsgesetzes. Nach erfolgter Untersuchung durch einen Arzt und ambulanter Behandlung wurde er zur Polizeiinspektion Landeck gebracht und dort im Laufe des Vormittages einvernommen. Der Mann zeigte sich zum Sachverhalt nicht geständig.
Mehrere Anzeigen
Nach Abschluss der Ersterhebungen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Innsbruck erfolgt die Anzeige auf freiem Fuß. Die Polizisten wurden bei dem Einsatz nicht verletzt. Der 28-Jährige wird wegen Verdacht des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung und Verbrechen nach dem Verbotsgesetz angezeigt. (TT.com)