EuGH klärt Entschädigungsanspruch für Fluggäste bei Verspätung
Luxemburg (APA/AFP) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg will am Donnerstag entscheiden, ob Flugpassagiere Anspruch auf eine fi...
Luxemburg (APA/AFP) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg will am Donnerstag entscheiden, ob Flugpassagiere Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, wenn eine Schraube auf der Landebahn zu einer erheblichen Verspätung geführt hat.
Im Streitfall musste die Fluggesellschaft Germanwings wegen eines solchen Vorfalls vor einem Flug von Dublin nach Düsseldorf einen Reifen austauschen. Der Flug hatte dann über drei Stunden Verspätung.
Germanwings macht geltend, es handle sich hier um einen „außergewöhnlichen Umstand“, für den die Fluglinie nicht verantwortlich sei. Daher müsse sie auch keine Entschädigung zahlen.