Auslieferung von mutmaßlichem Dieb in den Iran gestoppt

Straßburg (APA/dpa) - Bulgarien darf einen mutmaßlichen Dieb vorerst nicht in den Iran ausliefern, weil ihm dort Peitschenhiebe drohen. Das ...

Straßburg (APA/dpa) - Bulgarien darf einen mutmaßlichen Dieb vorerst nicht in den Iran ausliefern, weil ihm dort Peitschenhiebe drohen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Straßburg. Beschwert hatte sich vor dem Gericht ein Georgier, dem im Iran der Diebstahl von 50.000 Euro vorgeworfen wird. Derzeit ist der Mann in Sofia inhaftiert.

Bulgarien habe sich mit Blick auf die geplante Auslieferung auf die Zusicherung des Iran verlassen, dass dem Beschuldigten keine Züchtigung drohe, sondern eine Gefängnisstrafe, erklärte das Straßburger Gericht. Allerdings könne die dem Mann zur Last gelegte Straftat im Iran mit bis zu 74 Peitschenhieben bestraft werden. Dieses Risiko bestehe tatsächlich. Im Gegensatz zu den bulgarischen Behörden habe das Gericht große Vorbehalte dagegen, den Zusicherungen eines Staats zu vertrauen, in dem Folter verbreitet sei.

Schon zu einem früheren Zeitpunkt hatte der beim Europarat angesiedelte Menschenrechtsgerichtshof die Auslieferung des Mannes mittels einer sogenannten vorläufigen Maßnahme vorläufig gestoppt, solange das Verfahren in Straßburg noch läuft. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt diese Maßnahme in Kraft. Innerhalb von drei Monaten können sowohl Bulgarien als auch der Beschwerdeführer die Entscheidung anfechten.

~ WEB http://www.echr.coe.int/ ~ APA268 2019-04-04/12:54