Abgasskandal

Millionen-Prozess gegen Volkswagen startet in Innsbruck

Insgesamt gibt es in Österreich 16 Sammelklagen in der Höhe von rund 60 Millionen Euro.
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Insgesamt machen in dieser Klage 741 Konsumenten Ansprüche im Wert von rund 4,6 Millionen Euro in Innsbruck geltend. Offen ist, ob das Landesgericht Innsbruck für die Klage zuständig erklärt. Derzeit gibt es dazu unterschiedliche Urteile in ganz Österreich.

Innsbruck — Am Landesgericht Innsbruck (LG) findet heute ab 15.00 Uhr die erste Verhandlung einer Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Volkswagenkonzern statt. Vom VKI wird für 741 Betroffene ein Schaden von rund 4,5 Millionen Euro geltend gemacht. Der Schaden liegt laut VKI in einer Wertminderung von 30Prozent des Kaufpreises, zudem wird eine Haftung für Folgeschäden geltend gemacht. Das Verfahren in Innsbruck ist eine von 16 Klagen an diversen Landesgerichten in Österreich.

Michael Poduschka
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Bisher haben in diesen Verfahren sechs Verhandlungen stattgefunden, wobei in einem Fall die Causa an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet, da das jeweilige Gericht die Frage der Zuständigkeit klären will. „Auch in Innsbruck wird das Augenmerk darauf liegen, wie das Gericht im Licht der letzten Entscheidungen zur Zuständigkeit vorgehen wird wird oder ob es vielleicht andere Gründe findet, den EuGH anzurufen", erklärt VKI-Anwalt Michael Poduschka gegenüber der Tiroler Tageszeitung.

Sie vertreten in Tirol insgesamt 741 Klienten.Michael Poduschka: Es handelt sich dabei um genau zu sein um 741 Fahrzeuge, die in Tirol übergeben worden sind. Das ist für uns der entscheidende Punkt.

Was genau ist der Vowurf an VW?

Poduschka: Wir sagen, dass zum Zeitpunkt des Kaufes jedes einzelne Fahrzeug um 30 Prozent weniger wert war, als die Käufer schlussendlich bezahlt haben, weil eben diese Schadsoftware eingebaut war.

Sie klagen auch auf mögliche Folgeschäden?

Poduschka: Es ist völlig unklar was durch dieses Updates, das diese Autos bekommen haben in weiterer Folge passiert. Bis dato ist es so, dass 30 bis 40 Prozent der Leute sagen, seit dem Update verbraucht das Auto mehr Treibstoff oder das eine oder andere Teil in der Abgasrückführung funktioniert nicht mehr richtig und einiges mehr. Es sind natürlich nicht alle, die über so etwas klagen, aber bei einem großen Teil haben sich gleich Probleme ergeben und man weis auch nicht, ob sich nicht nach einer gewissen Zeit Dauerschäden zeigen werden. Darum klagen wir auf Feststellung, dass VW dafür haftet, wenn in Zukunft weitere Schäden — außer der Wertminderung — eintreten.

Auseinandersetzungen gibt es immer um die Gerichtsstandorte?Poduschka: Das stimmt und hier ist für uns auch der Knackpunkt im Prozess in Innsbruck. Nichts desto trotz gibt es inzwischen etliche Urteile des Oberlandesgerichts Innsbruck, dass Österreich zuständig ist und nicht wie VW sagt, Deutschland.

Welche Klagen waren das?

Poduschka: Das waren alles Einzelklagen gegen VW, unsere Sammelklage ist ja die erste in Innsbruck.

Damit dürfte die Chance, dass heute die Zuständigkeit des Landesgerichts Innsbruck bestätigt wird recht groß sein?

Poduschka: Es gibt da schon noch viele Varianten. Wobei in einem Fall in Innsbruck der Richter gesagt, er erklärt sich für zuständig, verhandelt aber nicht gleich. Und das kann natürlich wiederum bekämpft werden.

In Österreich gibt es ja etliche Sammelklagen. Wie ist hier der Stand?

Poduschka: Hier ist viel am laufen. So hat zum Beispiel das Landesgericht Wels sich für nicht zuständig erklärt. Die Sache liegt nun bei Oberlandesgericht Linz. Gleiches gilt für Korneuburg, da liegt die Causa beim Oberlandesgericht Wien. Leoben hat sich für zuständig erklärt. Klagenfurt hat wiederum gesagt, sie schicken die Sache zum Europäischen Gerichtshof, um klären zulassen ob Österreich wirklich zuständig ist. Dann sind noch einige Gerichte, die es noch offen lassen haben.

Sie haben in einem Interview einmal erklärt, dass ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe in der Causa VW für Österreich relevant ist. Könnten Sie das näher ausführen.

Poduschka: Hier hat zum ersten mal ein oberstes Gericht festgestellt, dass die Abgasmanipulationen ein Sachmangel sind. VW sagt ja immer, das sei kein Mangel. Dem hat der BGH eben widersprochen. Und der BGH beruft sich auch auf die EU-Verordnung 715, wo drinnen steht, man darf eben keine unzulässige Abschalteinrichtung einbauen. Es geht darum, dass Abgase gereinigt werden müssen und man darf nichts einbauen, was diese Reinigung außer Kraft setzt.

Klagen sie nur gegen VW oder auch gegen Händler?

Poduschka: Die Sammelklage in Innsbruck geht ausschließlich gegen die Volkswagen AG in Wolfsburg.

Das Interview führteHugo Müllner

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