Hohe Hürden für Amtsenthebung des US-Präsidenten

Washington (APA/AFP) - Viele Gegner von Donald Trump machen sich nach der Veröffentlichung des Ermittlungsberichts zur Russland-Affäre neue ...

Washington (APA/AFP) - Viele Gegner von Donald Trump machen sich nach der Veröffentlichung des Ermittlungsberichts zur Russland-Affäre neue Hoffnungen, dass der US-Präsident vom Kongress des Amtes enthoben werden könnte. Das sogenannte Impeachment ist allerdings ein sehr komplizierter Vorgang, für den die US-Verfassung hohe Hürden setzt.

DIE VERFASSUNG: Bloßes politisches Versagen reicht für ein Amtsenthebungsverfahren nicht aus. Die Verfassung nennt „Hochverrat, Bestechlichkeit oder andere schwere Verbrechen und Vergehen“ als die Fälle, in denen ein Impeachment eingeleitet werden kann.

Ob die von Sonderermittler Robert Mueller in seinem Untersuchungsbericht aufgeführten Anhaltspunkte für eine Justizbehinderung durch Trump dieses Kriterium erfüllen, ist eine juristisch knifflige Frage. Mueller liefert dazu keine klare Antwort. Allerdings kommt es im Impeachment mehr noch als auf die Rechtslage auf die Mehrheitsverhältnisse im Kongress an.

DAS PROCEDERE: Das vorgeschriebene Verfahren sieht vor, dass im ersten Schritt der Justizausschuss des Repräsentantenhauses über die mutmaßliche Verfehlung des Präsidenten berät. Es finden Anhörungen statt, und es werden gegebenenfalls Anschuldigungen ausformuliert.

Segnet der Ausschuss diesen „Anklage-Entwurf“ ab, stimmt im nächsten Schritt das Plenum darüber ab. Die einfache Mehrheit genügt, damit die Beschuldigung formell und erhoben ist und das Impeachment beginnt.

Dazu findet dann im Senat eine Art Prozess mit Zeugenvernehmungen statt. Am Ende stimmt diese Kongresskammer über das Schicksal des Präsidenten ab - wobei eine Zweidrittelmehrheit für dessen Absetzung nötig ist. Votiert der Senat für die Amtsenthebung, ist diese Entscheidung endgültig. Anfechten kann sie der Präsident nicht.

Die oppositionellen Demokraten haben seit Jahresbeginn die Mehrheit im Repräsentantenhaus. Sie haben es also in der Hand, das Impeachment gegen Trump auf den Weg zu bringen. Allerdings sind sie im Senat weiterhin in der Minderheit. Trumps Republikaner haben dort 53 der 100 Sitze.

Dies bedeutet, dass mindestens 20 Republikaner mit den Demokraten stimmen müssten, um Trump aus dem Amt zu jagen. Für eine solche parteiinterne Rebellion gegen den Präsidenten gibt es aber keinerlei Anzeichen.

DIE BISHERIGEN FÄLLE: In der US-Geschichte gab es bisher nur zwei Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidenten. Beide schlugen fehl, sowohl Andrew Johnson als auch Bill Clinton blieb im Amt. In einem dritten Fall kam Präsident Richard dem drohenden Impeachment durch seinen Rücktritt zuvor.

Gegen Johnson wurde das Verfahren 1868 eingeleitet, weil er sich über die Mitspracherechte des Kongresses bei der Besetzung von Regierungsposten hinweggesetzt haben sollte. Für seine Amtsenthebung fehlte am Ende nur eine einzige Stimme.

1974 trat Nixon im Zuge der Watergate-Affäre zurück, als sich das Impeachment-Verfahren noch im Vorstadium befand. Der Justizausschuss hatte eine formelle Anschuldigung des Präsidenten wegen des Lauschangriffs auf die Demokraten beschlossen. Nixons Rücktritt kam aber noch vor der Abstimmung im Plenum des Repräsentantenhauses.

1998 kam es dann zum Amtsenthebungsverfahren gegen Clinton, weil er seine Affäre mit der Praktikantin Monica Lewinsky zu verschleiern versucht hatte. Die Anschuldigungen lauteten auf Meineid und Behinderung der Justiz. Die Zweidrittelmehrheit im Senat wurde deutlich verfehlt.