Erntehelfer 2 - Urteilsberatung in St. Pölten gestartet
St. Pölten (APA) - Im Prozess gegen einen 22-Jährigen am Landesgericht St. Pölten haben sich die Geschworenen am Mittwoch gegen 13.00 Uhr zu...
St. Pölten (APA) - Im Prozess gegen einen 22-Jährigen am Landesgericht St. Pölten haben sich die Geschworenen am Mittwoch gegen 13.00 Uhr zur Beratung zurückgezogen. Der Staatsanwalt forderte im Schlussvortrag einen Schuldspruch wegen versuchten Mordes und Verleumdung. Die Verteidigerin stellte den Mordvorsatz infrage und bat um ein mildes Urteil in diesem Anklagepunkt.
Auf dem im Gangbereich sichergestellten Messer sei Blut des Beschuldigten gefunden worden, hielt der Staatsanwalt fest. Die Darstellung der drei Zeugen sei glaubwürdig. Wenn man ein Messer mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge gegen den linken Brustkorbbereich richte und versuche, damit einzudringen, „muss ich damit rechnen, dass mein Gegenüber tödliche Verletzungen erleiden kann“, sagte der Vertreter der Anklagebehörde. Das Opfer habe Todesangst gehabt. Wenn die Männer den 22-Jährigen nicht „mit aller Kraft“ zurückgehalten hätten, hätte er zugestochen, so der Staatsanwalt. „Es ist glimpflich ausgegangen“, man könne sich hier am unteren Rand des Strafrahmens orientieren.
„Ich war betrunken. Ich weiß nicht mehr alles, was passiert ist“, meinte der unbescholtene Angeklagte nach den Befragungen seiner drei ehemaligen Mitbewohner. „Ich kann mich wirklich nicht mehr erinnern“, sagte der Rumäne laut Dolmetscher. Die Verteidigerin sprach von einem „Minimalgeständnis“ ihres Mandanten. Die Rechtsanwältin verwies auf Milderungsgründe - wie den bisher ordentlichen Lebenswandel des 22-Jährigen, die Situation aus einer Provokation heraus und eine Enthemmung durch Alkoholkonsum. In Bezug auf Verleumdung ersuchte die Verteidigerin um einen Freispruch.
Die Laienrichter haben eine Hauptfrage nach Mordversuch, im Falle der Verneinung Eventualfragen nach versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Körperverletzung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung, sowie eine weitere Hauptfrage nach Verleumdung zu beantworten. Die Zusatzfrage dreht sich um die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Ein Urteil wurde für die Nachmittagsstunden erwartet.