Sachverhaltsdarstellung zu Biogastarifen angekündigt
Wien (APA) - Mit der Ökostromförderung für ältere Biogasanlagen soll sich nun die Justiz beschäftigen. Robert Prochazka von der IEC Ltd sieh...
Wien (APA) - Mit der Ökostromförderung für ältere Biogasanlagen soll sich nun die Justiz beschäftigen. Robert Prochazka von der IEC Ltd sieht rechtliche Unklarheiten bei der Umsetzung der Biogas-Nachfolgetarifverordnung von 2017. Bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft soll eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Ökostromförderabwicklungsstelle OeMAG eingebracht werden, kündigte er heute an.
Damit soll es eine Klärung geben, ob sie die Biogasnachfolgetarife im Sinn der entsprechenden Verordnung gewähren hätte dürfen. „Wir wissen es nicht, das ist zu klären“, so der Eigentümer der Consultingfirma IEC am Mittwoch in einer Pressekonferenz. „Lassen wir das anschauen“, ob der Nachfolgetarif rechtmäßig vergeben worden sei. Er behaupte nicht, dass es nicht rechtmäßig erfolgt sei, es sei aber eigenartig. Die Sachverhaltsdarstellung soll Ende dieser Woche/Anfang nächster Woche eingebracht werden.
Mit der Biogasnachfolgetarifverordnung wurde im Jahr 2017 die Weiterförderung von effizienten Biogasanlagen geregelt, die sonst nach Ablauf der 13-jährigen Laufzeit aus dem Förderregime hinausgefallen wären. Prochazka sprach heute auch von einem Signal an die Politik, es bei der Weiterförderung von Biomasseanlagen, die morgen mittels Biomasseförderung-Grundsatzgesetz im Nationalrat beschlossen werden soll, nicht so zu machen.
Es geht ihm unter anderem um den Passus in der Biogas-Nachfolgetarifverordnung, wonach die Anlagenbetreiber für die Inanspruchnahme des Nachfolgetarifs ein Konzept vorlegen müssen, wie die Anlage nach dem 20. Betriebsjahr Ökostrom ohne Förderungen erzeugen kann. Das sei wohl für kaum eine Biogasanlage durchführbar. 60 bis 70 Prozent der in Frage kommenden installierten Leistung hätten einen Nachfolgetarif erhalten. Die Investitionen würden nicht berücksichtigt, kritisierte Prochazka. Für die laufenden Kosten seien rund 18 Cent nötig, der Marktpreis liege bei 3 bis 5 Cent. Die Förderung liegt laut Verordnung je nach Höhe des Brennstoffnutzungsgrades zwischen 15,57 und 18,57 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Aus der OeMAG hieß es heute zur APA, dass man das rechtmäßig mache, dass solche Konzepte vorzulegen seien und für jede Anlage, die Nachfolgetarife erhalte, ein solches Konzept vorliege.