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Trotz EU-Warnungen: Mildere Strafen für Korruption in Rumänien

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Rumänien lockert die Strafen für Korruptionsdelikte. Schmiergeldzahlungen bleiben straffrei, wenn sich der Täter innerhalb eines Jahres – und noch vor Beginn von Justizermittlungen – selbst anzeigt.

Bukarest – Trotz vorheriger Warnungen seitens der EU-Kommission hat das rumänische Parlament am Mittwoch auf Druck der sozialliberalen Regierung das Korruptions-Strafrecht gelockert. Die Verjährungsfristen für mehrere Delikte wurden verkürzt. Schmiergeldzahlungen bleiben straffrei, wenn sich der Täter innerhalb eines Jahres – und noch vor Beginn von Justizermittlungen – selbst anzeigt.

Kritiker glauben, dass diese Änderungen dem Vorsitzenden der regierenden Sozialdemokraten (PSD), Liviu Dragnea, zugutekommen könnten. Dragnea ist vorbestraft, darf deswegen nicht Ministerpräsident werden, kontrolliert aber die Regierung. Aktuell steht er wegen Beihilfe zum Amtsmissbrauch vor Gericht. Hierbei wird im Mai ein rechtskräftiges Urteil erwartet. In erster Instanz war er dafür zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Nachlässigkeit im Amt für straffrei erklärt

Ferner wurden die Strafen für Unterschlagung und Amtsmissbrauch halbiert, falls der Täter den Schaden ersetzt. Die bisher strafbare Nachlässigkeit im Amt wurde für straffrei erklärt.

Erschwert wurde den Ermittlern ihre Arbeit künftig durch Änderungen in der Strafverfolgungsordnung. Falls Gespräche aufgrund eines nationalen Sicherheitsrisikos abgehört werden – etwa bei der Verfolgung mutmaßlicher Terroristen – und dabei zufällig auch Erkenntnisse über Korruptionsdelikte gewonnen werden, dürfen die Ankläger diese Beweismittel nicht zur Verfolgung der Korruptionsfälle verwenden. Zudem dürfen Zeugen jederzeit ein Verhör unterbrechen sowie die Aussage wegen Befangenheit verweigern, unabhängig davon, wie weit ihre Beziehung zu einem Verdächtigen zeitlich zurückliegt. (APA/dpa)