Mangelnde Umsetzung von RH-Empfehlungen bei Graz-Köflacher-Bahn
Graz (APA) - Der Rechnungshof hat in einer Überprüfung der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH und des Eigentümervertreters Verkehrsmini...
Graz (APA) - Der Rechnungshof hat in einer Überprüfung der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH und des Eigentümervertreters Verkehrsministerium moniert, dass etliche Empfehlungen nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden. So seien u.a. die Ziele bei Fahrgastzahlen zu wenig ambitioniert. Das Pensionsrecht sei nicht an das der ÖBB angeglichen, die GKB-Frauenquote nicht zielgerecht erhöht worden.
Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) und das Ministerium haben laut der am Freitag veröffentlichten Follow-up-Überprüfung von zehn überprüften Empfehlungen zwei ganz umgesetzt, vier teilweise und vier gar nicht. So seien u.a. die Zielwerte teils wenig ambitioniert. Das Ministerium habe bei der „Steigerung der Fahrgastzahlen“ einen Wert von jährlich 3 Prozent vorgeben. Nachdem die GKB die Fahrgastzahlen 2015 nur um 1,1 Prozent und 2016 um 1,9 Prozent steigern konnte, senkte das Unternehmen in Absprache mit den Eigentümervertretern diesen Zielwert auf 2 Prozent und später auf 1,9 Prozent ab. Auch umfassten die Fahrgastzahlen ausschließlich den Bahn- und nicht den Busbereich. Die Fahrgastzahlen im Busbereich sollten erst ab 2021, nach Umstellung des gesamten Fuhrparks, vorliegen.
Wie vom RH empfohlen, berichtete der Gleichbehandlungsausschuss jährlich der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat über seine Tätigkeiten und Ziele. Eine schriftliche Festlegung, in welche Prozesse die Diversity- und Gleichbehandlungsbeauftragte zwingend einzubinden ist, existierte aber nicht. Die GKB steigerte ihren Frauenanteil von 13,7 Prozent im Jahr 2015 auf 16,0 Prozent im ersten Halbjahr 2018. Das Erreichen des Ziels, die Frauenquote bis 2020 auf 20 Prozent zu heben, war damit fraglich.
Bei der Geschäftsführung war das Erreichen der Zielvereinbarungen Voraussetzung für die Auszahlung von Prämien. Für das Jahr 2016 definierte der Aufsichtsrat diese mit der Umsetzung der RH-Empfehlungen mit dem Schwerpunkt „Entschärfung der Pensionslasten des Unternehmens“. Der Geschäftsführer bereitete zwar einen neuen Kollektivvertrag vor, der Mitte 2017 jedoch noch nicht unterzeichnet war. Dennoch gewährte der Aufsichtsrat dem Geschäftsführer die Ausbezahlung der Prämie für 2016 in voller Höhe.
Die GKB bekam von 2015 bis 2017 Abfertigungsleistungen von 2,8 Mio. Euro von der APK Pensionskasse AG erstattet, die wiederum das Ministerium als sogenannte Nachschussverpflichtung der Pensionskasse zahlte. Dabei war diese „Abfertigung Alt“ ein außerordentliches Entgelt, das Bediensteten nach Beendigung des Dienstverhältnisses zustand. Die RH-Empfehlung, die Abfertigungen aus Mitteln des Unternehmens zu finanzieren, blieb somit offen. Auch eine weitere RH-Empfehlung zur Nachschussverpflichtung setzte das Ministerium nicht um. Das Ministerium zahlte weiterhin auch für jenen Teil der Beamtenpensionen der GKB, der bei Anwendung der ÖBB-Pensionsordnung weggefallen wäre.
Die zentrale Empfehlung, das Pensionsrecht der Beamtinnen und Beamten der GKB Bahn und Busbetrieb an das ÖBB-Pensionsrecht anzupassen, wurde laut RH vom Ministerium und der GKB nicht umgesetzt. Nach über einem Jahrzehnt sei es weder dem Unternehmen noch dem Ministerium gelungen, den Kollektivvertrag entsprechend anzupassen. Von den 433 Bediensteten waren Mitte 2018 noch 54 im Beamtenstatus. In Pension befanden sich 481 Beamtinnen und Beamte. Der Bund zahlte von 2008 bis 2017 für diese Beamtenpensionen als Nachschussverpflichtung 27,45 Mio. Euro aus Steuergeldern.