Verfassungsgericht: NPD-Wahlwerbespot muss ausgestrahlt werden
Karlsruhe (APA/AFP) - Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Europawahl ausstrahlen. Das ...
Karlsruhe (APA/AFP) - Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Europawahl ausstrahlen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Mittwoch einem Eilantrag der NPD statt. Der RBB hatte die Ausstrahlung zuvor abgelehnt, weil der Spot volksverhetzende Inhalte enthalte. Die Verfassungsrichter sahen dies nicht als vollständig erwiesen an.
Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin hatten die Auffassung des Senders zuvor bestätigt und Eilanträge der NPD zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht gab dagegen dem Antrag der Partei statt und verpflichtete den RBB zur Ausstrahlung des Spots.
Aus den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ergebe sich „nicht mit hinreichender Gewissheit“, dass die Wahlwerbung einen volksverhetzenden Inhalt enthalte. Maßgeblich sei bei der Prüfung allein der Spot selbst und nicht die „inhaltliche Haltung oder die parteiliche Programmatik“ der NPD.