EU-Wahl - Stichwort: Die Neuerungen des Lissabon-Vertrags

Brüssel (APA) - Der Vertrag von Lissabon ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den damals 27 EU-Staaten. Er wurde am 13. Dezember 2007 ...

Brüssel (APA) - Der Vertrag von Lissabon ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den damals 27 EU-Staaten. Er wurde am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen durch den Vertrag von Lissabon:

Fixer EU-Ratspräsident: Er wird künftig den Vorsitz bei Europäischen Räten und bei Gipfeltreffen mit Drittstaaten führen. Er tritt damit an die Stelle der halbjährlich wechselnden EU-Ratsvorsitzenden - dem Regierungs- oder Staatschef des jeweiligen Vorsitzlandes. Der Ratspräsident soll ein ehemaliger Regierungschef sein und wird von den EU-Staats- und Regierungschefs für zweieinhalb Jahre gewählt. Damit soll die EU eine kontinuierlichere Außenvertretung als bisher bekommen. In den jeweiligen EU-Fachministerräten bleibt der Vorsitz beim jeweiligen EU-Präsidentschaftsland.

„Hoher Vertreter“ für die Außen- und Sicherheitspolitik: Er soll die bisherigen Doppelgleisigkeiten zwischen dem EU-Außenbeauftragten des Rates und dem EU-Außenkommissar beenden. Der „Hohe Vertreter“ wird in Personalunion Generalsekretär des Rates und Vizepräsident der EU-Kommission sein. Außerdem leitet er die Sitzungen der EU-Außenminister. Wegen des Widerstandes von Großbritannien heißt der „Hohe Vertreter“ offiziell nicht EU-“Außenminister“.

EU-Kommission: Um Irland nach der negativen Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag entgegenzukommen, hat die EU auf die vereinbarte Verkleinerung der EU-Kommission verzichtet. Der Vertrag von Lissabon hätte eigentlich vorgesehen, dass ab 2014 nur noch zwei Drittel der EU-Staaten nach einem Rotationsprinzip Kommissare in Brüssel stellen. Der Vertrag lässt aber auch zu, dass weiterhin alle 27 EU-Staaten einen Vertreter in die EU-Kommission entsenden, was künftig der Fall sein wird.

EU-Parlament: Das Europaparlament wird aufgewertet, denn es entscheidet nach dem Lissabon-Vertrag in der Regel mit. Dies gilt mit einigen Ausnahmen auch für die Polizei- und Justizzusammenarbeit. In der Haushaltspolitik wird das EU-Parlament auch bei den Agrarausgaben gleichberechtigter Gesetzgeber neben dem EU-Ministerrat. Bei der Wahl des EU-Kommissionspräsidenten muss nach dem neuen Vertrag das Ergebnis der Europawahlen berücksichtigt werden, und die politischen Fraktionen des Parlaments müssen „angemessen konsultiert“ werden. Mit dem Lissabon-Vertrag erhöht sich die Gesamtzahl der Europaabgeordneten von derzeit 736 auf 750 plus einen Parlamentspräsidenten, Österreich stellt fortan 19 statt 17 Abgeordnete.