Neuwahl: Wahltermin im September geht sich bequem aus

Wien (APA) - Anfang September soll die Neuwahl laut Bundespräsident Alexander Van der Bellen stattfinden. Damit ist Zeit genug, das nötige P...

Wien (APA) - Anfang September soll die Neuwahl laut Bundespräsident Alexander Van der Bellen stattfinden. Damit ist Zeit genug, das nötige Procedere - vom Auflösungsbeschluss des Nationalrates bis zur Ausschreibung der Wahl - abzuwickeln. Abgeschlossen sein muss das Procedere laut Nationalratswahlordnung am 83. Tag vor der Wahl, denn der 82. Tag vor der Wahl muss schon der Stichtag sein.

Der genaue Wahltermin steht noch nicht fest. Ausscheiden dürfte der 1. September - denn das ist der letzte Ferientag in Wien, Burgenland und Niederösterreich. Und die westlichen Bundesländer haben noch eine Woche länger schulfrei. Der 8. September käme dann allerdings schon in Frage, kann man doch davon ausgehen, dass so gut wie alle dann schon aus den Ferien zurück sind.

Auch die nächsten beiden September-Sonntage - 15. und 22. - würden sich anbieten. Am 22. September wählt Vorarlberg ohnehin, nämlich seinen Landtag, eine Zusammenlegung der beiden Urnengänge wäre auch möglich.

Aber auch wenn es der 8. September werden soll, ist Zeit genug für das Vorwahl-Procedere. Spätestens am 29. Mai muss der Nationalrat ohnehin - auf Verlangen der SPÖ - zu einer Sondersitzung zusammentreten. Über den genauen Termin beraten die Fraktionen am morgigen Montag. Da kann der Neuwahlantrag dann eingebracht werden.

Dann ist noch gut zwei Wochen Zeit für die Behandlung im Verfassungsausschuss - denn erst am 12. und 13. Juni tritt der Nationalrat zur nächsten regulären Sitzung zusammen. In dieser kann der Nationalrat seine Auflösung beschließen.

Soll am 8. September gewählt werden, müsste danach die Regierung zu einem Sonder-Ministerrat zusammentreten. Denn die nächste reguläre Regierungssitzung wäre dann erst am Mittwoch, 19. Juni. Aber für den 8. September müsste der 18. Juni schon der Stichtag sein.

Vor diesem Stichtag muss jedoch noch die Regierung den Wahltermin beschließen, der Hauptausschuss zustimmen und - spätestens einen Tag vorher - der Bundespräsident die Wahl im Bundesgesetzblatt ausschreiben.

Ohne Sonder-Ministerrat kommt man aus, wenn man den 15. oder 22. September als Wahltermin nimmt: Dann ist der 25. Juni oder der 2. Juli der Stichtag.

Für die Parteien, die bei der Neuwahl kandidieren wollen (und nicht auf die Unterschriften Abgeordneter zurückgreifen können), bedeutet die Septemberwahl, dass sie in Ferienwochen Unterschriften sammeln müssen. Im frühest-wahrscheinlichen Fall - also für den 8. September - müssten sie die Wahlvorschläge bereits am 12. Juli einreichen. Und zwar ausreichend unterstützt durch die - richtig auf die Bundesländer verteilten - Unterschriften von 2.600 Wahlberechtigten.

Alle Parteien müssen bis dahin ihre Kandidatenlisten erstellen - also entscheiden, wen sie in den nächsten Nationalrat entsenden wollen.